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Frage wegen Mutterschutz

Thema: Frage wegen Mutterschutz

Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Frage wegen Mutterschutz. Ich bin das erste Mal schwanger und kenn mich nicht so aus. Bin Anfang Februar in der 14. Woche und werde es dann bei mir in der Arbeit sagen dass ich schwanger bin. Nun meine Frage, muss ich dem AG auch sofort sagen, wie lang ich in Mutterschutz gehen möchte?? Es ist nämlich so, im Moment bin ich mit meiner Arbeit ziemlich unzufrieden und hab mir immer gedacht, wenn ich schwanger bin gehe ich 3 Jahre in Mutterschutz. Wer weiß, vielleicht kommt in der Zwischenzeit dann das 2. Kind und ich muss so schnell wie möglich nicht mehr zurück. Doch letzens dachte ich so, vielleicht möcht ich nach 1 Jahr doch wieder zurück oder muss ich vielleicht auch (wg finanziell). Das weiß ich ja jetzt noch nicht zu 100 %. Muss ich trotzdem eine verbindliche Aussage machen? Wer kennt sich aus und kann mir weiterhelfen!?

Mitglied inaktiv - 30.12.2009, 21:33



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Hi, was du meinst ist Elternzeit, die kannst du bis max. 3 Jahre beantragen. Ich hab das damals (2008) so bei meinem AG gemacht, ich hab jetzt erstmal Elternzeit für 2 Jahre beantragt und gleichzeitig einen antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach einem Jahr beantragt. Kurz bevor der kleine dann 2 wird, kann ich mich noch entscheiden ein Jahr dran zu hängen (sprich das dritte Eltenzeitjahr zu nehmen) oder nicht... LG Tina

Mitglied inaktiv - 30.12.2009, 21:39



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mutterschutz ist gesetztlich geregelt. 6 woche vor dem et und 8 wochen nach der entbindung. wenn du entbunden hast teils du deinem ag mit wie lange du in elternzeit gehen möchtest. bei uns eine ist nach den 8 wochen muschu wieder gekommen !!!

Mitglied inaktiv - 30.12.2009, 21:40



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Hi, Du meinst sicher "Elternzeit" und nicht Mutterschutz. Mutterschutz ist nämlich die Zeit (ab sechs Wochen vor dem errechneten bis 8 Wochen nach dem errechneten bzw. tatsächlichen Entbindungstermin, je nachdem, was länger ist) in der du nicht arbeiten darfst. "Elternzeit" steht dir für insgesamt drei Jahre zu (die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt wird in der Regel angerechnet). Du musst dich bei der Elternzeit für mindestens zwei Jahre festlegen (und das sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit erklären - heißt also, eine Woche nach der Geburt, saudoofe Regelung) wobei Du die Möglichkeit hast, IN DER Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden Teilzeit zu arbeiten. Schau mal ins BEEG (Elternzeit- und Elterngeldgesetz), da steht einiges interessantes zur Elternzeit drin. Es gibt auch eine gute Broschüre vom Familienministerium........ LG, julie

Mitglied inaktiv - 30.12.2009, 21:42



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o.T.

Mitglied inaktiv - 30.12.2009, 21:45