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Frage elterngeld vatermonate

Thema: Frage elterngeld vatermonate

Hallo hab unten schon gefragt und auch hier die expertin gefragt. Sie schrieb jetzt: Re: Vatermonate wann frühestens beantragen? Hallo, um EG zu bekommen, muss er mind. 2 Mo. am Stück nehmen. Ansonsten ist zu berücksichtigen, dass die 14 MO. frei verteilt werden können - nur die Monate, in denen MG bezogen wird, werden automatisch der Mutter angerechnet. Frist zur Antragstellung EZ sind 7 Wo vor Beginn schriftlich. Liebe Grüsse, NB Er bekommt nur elterngeld, wenn er zwei Monate am Stück nimmt????

von Kleines-Mäusebaby am 21.09.2011, 15:43



Antwort auf Beitrag von Kleines-Mäusebaby

Soweit ich weiß, kann der Vater auch Elterngeld beantragen in der Zeit, in der die Mutter im Mutterschutz ist. So hat das meine Freundin jedenfalls gemacht und sie blieb dann bis zum 14. Monat zu Hause. Die 2 Vatermonate müssen am Stück genommen werden, das stimmt. Beate

von Maiglöckchen am 21.09.2011, 15:54



Antwort auf Beitrag von Kleines-Mäusebaby

In meiner Broschüre steht: Dauer: Das Elterngeld wird für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gewährt. Zwei weitere Monate können hinzukommen, wenn auch der andere Elternteil seine Arbeit für mindestens zwei Monate unterbricht oder nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet und die Betreuung des Kindes übernimmt. Von am Stück, steht da nichts... Und ich hab noch mal nachgeschaut was Elternzeit angeht: ArbeitnehmerInnen, die ihr Kind selbst betreuern und erziehen, haben bis Ende des 3. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit können beide Elternteile gemeinsam oder abwechselnd nutzen. // Ab dem Zeitpunk an dem Sie Ihre Elternzeit anmelden (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Nach Ablauf der Elternzeit besteht Anspruch auf Rückkehr auf Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz. Ist aus dem "Leitfaden für Schwangere" von der Diakonie, deswegen steht da nicht viel über die Rechte des Vaters drin... hilft dir das weiter?

von Schippchen am 21.09.2011, 16:01



Antwort auf Beitrag von Kleines-Mäusebaby

Hallo, er kann definitiv die 2 Monate auch verteilen und parallel mit Dir nehmen. Wichtig ist nur, dass es nicht die Kalendermonate sondern "Geburtsmonate" sind (wenn Euer Kind z.B. am 13.10. geboren wird, muss er also die Vatermonate vom 13. bis zum 12. nehmen) und dass er sie in den ersten 14 Monaten nimmt. Es muss auch jeweils mindestens ein Monat sein (also er darf sie nicht auf 4x 2 Wochen oder so verteilen).

von GregorG75 am 21.09.2011, 16:59