Schwanger - wer noch?

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Trennung - nicht verheiratet - ist mein Ex mir gegenüber....

Thema: Trennung - nicht verheiratet - ist mein Ex mir gegenüber....

...unterhaltspflichtig? Hallo Ihr, habe ja am Wochenende schonmal geschrieben. Nun bin ich nur etwas irritiert - die einen sagen, er muss MIR Unterhalt zahlen, andere sagen wieder, das stimmt nicht, weil wir nicht verheiratet sind - was denn nun? Wo steht das denn geschrieben? Vielen Dank und liebe Grüße Melanie

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:02



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Hi, Soweit ich weiß bekommst du nix von ihm. Ihr seid nicht verheiratet also steht dir nix zu. lg katha

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:06



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Hallöchen!Ich glaube,dass kommt darauf an wie lang ihr zusammen wart!Ab einer gewissen Zeit gilt eine Beziehung(man muss aber auch zusammen wohnen)als eheähnliche Gemeinschaft,dann steht der Frau Unterhalt zu!Das war zumindest bei einer Bekannten von meiner Freundin so! LG,Naninchen

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:09



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Geht es nicht auch dabei um den Unterhalt für das Kind? Müsste mal nachschauen. LG Sanne

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:17



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Hallo, also ich hatte mich damals in der SW von meinem Exfreund getrennt. Da wir eine eheähnliche Gemeinschaft führten war er auch mir unterhaltspflichtig. Habe ein rechtskräftiges Urteil, aber er hat nicht einen Cent gezahlt, trotz Gerichtstermine. Er hat sich immer drum herum geschlichen, keine offizielle Arbeit mehr angenommen... Meine Tochter bekam auch nie Unterhalt, sie ist heute 6 und mein Mann und ich müssen noch immer um die Adoption kämpfen, da der Erzeuger nicht auf Schreiben des Anwaltes, Gerichtes reagiert. Naja wegen des Geldes war es nie schlimm für mich, hab gearbeitet seit meine Maus 2 Monate jung war. LG yv

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:18



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also mein ex und ich lebten auch 6 jahre zusammen und er musste mir kein unterhalt zahlen, da wir nicht verheiratet waren, nur für unseren sohn!

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:23



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Hallo, soweit ich weiß, müßte er für die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt für Dich zahlen, nach den 3 Jahren hast Du aber keinen Anspruch mehr darauf. Für das Kind muß er sowieso zahlen. LG Katja

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:47



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Hi! Aaaalso: Egal wie lange ihr zusammen wart, es hat gereicht um ein Kind in die Welt zu setzen, daher ist er Dir nach der Geburt 3 Jahre unterhaltsverpflichtet! (§1615 BGB)(Wäret ihr verheiratet gewesen, müsste er länger zahlen.) In den ersten 14 Monaten wird natürlich Dein Einkommen, das Elterngeld entsprechend gegengerechnet, so daß er nur eine sich ggf. ergebene Differenz zahlen müsste. Durch die Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern steht Dir Unterhalt zu! Siehe auch: http://www.jura-office.de/Detailed/520.html

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 11:00



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Hallo, er muß Dir Unterhalt zahlen - zumindest die ersten 3 Jahre nach Geburt des Kindes. Es spielt keine Rolle, wie lange Ihr zusammenwart. Am besten Du erkundigst Dich beim Jugendamt. LG, Anja

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 12:06



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bis zum 3. LJ deines kindes und deinem kind natürlich den kindesunterhalt, einfach zum jugendamt gehen und festsetzen lassen...

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 12:09



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Hallo, ich würd mich von einem Anwalt beraten lassen. Ein Beratungsgespräch ist um sonst und solltes es vor Gericht gehen mußt du gleich Beihilfe beantragen. Es hat sich in den letzten Jahren so viel verändert. Nichtverheiratete haben mehr Rechte und Pflichten bekommen. Es gibt in den Gerichten auch Beratungsstellen kostenlos. Alles GUte lg simone

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 12:40



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Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 13:24



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Hallo Melanie, ich bin auch schwanger und mein Partner hat sich auf unbestimmt Zeit getrennt. Du musst nicht auf das Jugendamt sondern auf das Arbeitsamt die nämlich arbeiten mit einer Stelle vom Jugendamt zusammen. Dein Ex-Partner muss 3 Monate vor der Entbindung schon für Dich bezahlen und danach bis 3 Jahre, bis das Kleine zum Kindergarten oder in eine Grippe kann. Solange muss er für das Kleine und Dich bezahlen. Auch für die Anschaffung des Kinderzimmers sowie dem Kinderwagen alles anteilmässig. Ich wünsche Dir alles Gute. Grüße an Dich Tanja

Mitglied inaktiv - 03.11.2008, 15:38