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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Ich habe mal eine Frage an euch: Ich möchte ja 3 Jahre Elternzeit nehmen. Sagen wir mal, mein Kleiner wird am 09.09.2015 geboren, ist es dann richtig, dass ich die dann vom 09.09.2015- 08.09.2018 beantrage? Also müsste ich dann am 3.Geburtstag des Kleinen wieder arbeiten, oder? Habe nämlich gerade gelesen, dass falsche Angaben zu einer Kündigung führen können :-/ Oder muss ich die 8 Wochen Mutterschutzfrist noch davon abziehen, also vom 09.09.2015- 14.07.2018 Elternzeit nehmen? Ich bin gerade total durcheinander und würde mich freuen, wenn ihr mir eine EINDEUTIGE Antwort geben könntet, also welches Datum ich genau bei 3 Jahre Elternzeit angeben muss. Möchte nämlich schon alles vorbereiten, da ich ja nur eine Woche nach der Geburt Zeit habe, den Antrag bei meinem Arbeitgeber einzureichen. Danke schon mal.

von Amorphis am 05.07.2015, 18:32



Antwort auf Beitrag von Amorphis

Hey! Ja, du müsstest am 3. Geburtstag wieder los. Ich habe "im Anschluss an den Mutterschutz" geschrieben. Ansonsten würde ich dir empfehlen, erstmal nur 2 Jahre zu nehmen, dass 3. kannst du ohne Genehmigung des AG dranhängen. Einer Verkürzung dagegen muss der AG zustimmen. Musst du natürlich nicht so machen, aber man weiß ja nie, was die Zukunft bringt... Alles Gute!

von shade1983 am 05.07.2015, 19:04



Antwort auf Beitrag von shade1983

Je nach Betrieb hat man Anrecht auf teilzeitarbeit bis ich meine 30 Stunden die Woche was nicht genehmigt werden muss. Aber prinzipiell ist die zwei-Jahres-Variante tatsächlich gut. Aber das mit der teilzeitarbeit ist trotzdem gut zu wissen

von keinnamemehrfrei am 05.07.2015, 19:27



Antwort auf Beitrag von Amorphis

Ich habe den Antrag schon vorher verschickt. Habe geschrieben ab Geburt (nicht nach Mutterschutz! ) bis zum vollendeten 24. Lebensmonat bzw jetzt bei der kleinen bis zum vollendeten 36. Am Geburtstag müsste man tatsächlich wieder los. Bei uns kann man aber im Anschluss direkt den alten Urlaub nehmen. Das mit der Kündigung halte ich dennoch für ein Gerücht!

von keinnamemehrfrei am 05.07.2015, 19:29



Antwort auf Beitrag von Amorphis

Danke für eure Antworten! @keinnamemehrfrei Wann hast du den Antrag denn genau abgeschickt? Und du hast kein Datum angegeben, sondern nur ab Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr? Wäre ja praktisch, wenn ich das schon vorher erledigen könnte. Dachte nur, man müsste ein genaues Datum eintragen....

von Amorphis am 06.07.2015, 06:49



Antwort auf Beitrag von Amorphis

Das genaue Datum reichst du nach der Geburt einfach nach. LG

von Jenny-AC am 07.07.2015, 13:15