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elterngeld und nachtzuschläge?!

Thema: elterngeld und nachtzuschläge?!

bei uns is es ja so dass mein mann die komplette elternzeit übernehmen wird. er war die ganze zeit nur im nachtdienst tätig (expresskurierfahrer) weiß jemand von euch ob die nachtzuschläge mit berücksichtigt werden? oder bleiben die komplett außen vor? hat da jemand von euch erfahrung mit? bin über jeden tipp dankbar! dr google war leider net hilfreich :-/

von mamaEJV am 20.07.2011, 19:42



Antwort auf Beitrag von mamaEJV

Ich bin mir sicher das die Nachtzuschläge nicht gerechnet werden. Ich ging teilweise auch an Feiertagen arbeiten und das wurde nicht angerechnet. Zuschläge werden generell nicht gerechnet. Auch kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Leider.

von Löwenbaby2008 am 20.07.2011, 20:12



Antwort auf Beitrag von mamaEJV

Ich bin auch der Meinung, das Nebenbezüge nicht eingerechnet werden! Arbeite auch Feiertags und am Wochenende und es wurde mir bei meiner 1. SS nicht angerechnet.

von calamety am 20.07.2011, 20:28



Antwort auf Beitrag von mamaEJV

Hallöchen, ich habe zwar mein Elterngeld noch nicht beantragt, aber habe ein ähnliche Situation. Ich bekomme regelmässig im Quartal Provisionszahlungen. Ich habe bei der Elterngeldstelle mal nachgefragt und die haben mir gesagt, das was als Steuerbrutto auf der Bezügemitteilung steht, das ist es was für die Berechnung in den einzelnen Monaten zugrunde gelegt wird. In meinem Fall würde das monatlich 300 Euro weniger ausmachen, wenn die es nicht mit berücksichtigen würden. Aber du hast dein Bruttogehalt ja auch versteuert. Ich denke wenn die Zuschläge in das Gesamtbrutto mit einberechnet werden, dann wird es auch berücksichtigt. Aber ganz genau werdet ihr es erst wissen wenn ihr es beantragt habt. Oder rufs bei der Elterngeldstelle mal an und fragt nach. Ich werde, wenn meine Zahlungen (die ich ja auch schön brav und nicht zu knapp versteuert habe...) nicht berücksichtigt werden, einen Widerspruch einlegen und zur Not das auch einklagen. LG Sugar

Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 20:40



Antwort auf Beitrag von mamaEJV

genau das is mein problem... heut kam der bescheid... die haben die brutto einkünfte ohne nachtzuschläge berechnet! ich finds arg heftig was dabei raus kam! bin am überlegen ob ich ein widerspruch einlege! doch bevor ich das tu muss ich ja erstma wissen wie die rechtsgrundlage dazu aussieht... :-/

von mamaEJV am 20.07.2011, 23:33



Antwort auf Beitrag von mamaEJV

Hallo, bei mir was das auch, dass ich meine Quartalszahlungen nicht bekommen habe, weil das keine regelmäßigen Bezüge waren. Jedoch habe ich monatlich noch Rufbereitschaft gemacht (auch nachts), und das wurde mir schon mit angerechnet, weil das ja auch jeden Monat kam. Ich habe zwar nicht jeden Monat das Gleiche bekommen, je nach Einsätzen halt, aber es wurde dann der Durchschnitt berechnet.

von Sothy am 21.07.2011, 10:57