Thema:
Berufsverbot in der Ausbildung, ja oder nein?
Ich überlege schon lange ob ich meine Ausbildung zur Altenpflegerin fortsetzen soll. Bin nun im 2. Lehrjahr und mir machts eigentlich wirklich Spaß, ich möchte auch nicht unbedingt fehlen. Bloß quälen mich Schmerzen, Übelkeit und ab und zu schwere Lasten die zu heben sind. Habs seit heute mit dem Ischias, kann fast nicht mehr aufstehen. Übelkeit täglich.
Ich überlege mir schon seit Anfang der SS mir ein Berufsverbot ausstellen zu lassen. Das Problem sind meine Fehlzeiten, 90 Tage in den 3 Jahren. Bis jetzt habe ich 15 - 20. Wenn ich jetzt ein Berufsverbot bekommen würde, würde ich die Fehltage überschreiten. In die Schule würde ich gern weiterhin gehen.
Kennt sich jemand aus? ich müsste dann meine Stunden nacharbeiten, oder? Würdet ihrs tun?
Bin für jede Hilfe dankbar!
von
aenna03
am 30.09.2012, 18:50
Frag doch mal in der Berufschule nach, die können Dir bestimmt helfen und die Fehltage sind bestimmt bei einer Schwangerschaft zu umgehen. Schwer tragen darfst DU laut MuschG eh nicht und da hat sich Dein AG dran zu halten, dafür brauchst Du kein BV.
LG Nadine mit Lasse & Ole an der Hand und Krümel im Bauch
von
Nadine070279
am 30.09.2012, 19:32
Ich versteh nicht das du überhaupt noch arbeiten gehen darfst. Mein Mann ist auch Altenpfleger und bei ihm werden alle Frauen die schwanger sind sofort vom Arbeitgeber nach hause geschickt weil sie nicht schwer heben dürfen und auch wegen Hygienebestimmungen und so weiter... Google mal gefährdungsbeurteilung für schwangere.
Das BV müsste dann sowieso vom Arbeitgeber ausgeschrieben werden. Auch wenn du in der Ausbildung bist müssen ja die gleichen bestimmungen gelten...
von
elli0207
am 30.09.2012, 20:40
hey:)
also ich bin selber schwanger und im zweiten Lehrjahr mein Frauenarzt hat mir auch ein Beschäftigungsverbot ausgestellt da ich im Einzelhandel arbeite.
Ich darf allerdings nicht mehr in die Berufsschule da das Beschäftigungsverbot sich auf die Arbeit und auf die Schule bezieht. Das Gehalt bekommst du trotzdem weiterhin voll ausgezahlt!!!!!ich habe auch viele Fehlzeiten und mein Chef hat nie was davon gesagt das ich sie nacharbeiten muss. Der Betrieb regelt das dann. da bei mir die IHK für die Ausbildung zuständig ist regelt das er Betrieb mit denen. ich setze nach der Geburt ein Jahr aus. Frag mal nach ob das bei dir auch geht. die ausbildung wird bei mir ab dem Geburtstermin unterbrochen für ein Jahr ich fang da an wo ich aufgehört hab. einfach noch mal das zweite Jahr nochmal. dann hast du auch keine Fehlzeiten!!!!
ich drück dir die Daumen und denk an dich und dein Baby!!!
ganz liebe grüße
von
Babyliebe
am 30.09.2012, 20:41
http://www.vbg.de/wildtiere/arbhilf/ib/mutterschutz_check.pdf
einfach mal reinschauen
Damit dir und deinem Sonnenschein nix passieren kann..
LG
von
elli0207
am 30.09.2012, 21:10
Also ich hab mich mit meiner Berufschule geeinigt das ich ein Jahr Pause mache. Ich bekomme im November mein Kind und fange dann im Sep das 2 Lehrjahr neu an. Dann hättest du ruhe und muss keine Angst haben das du dich übernimmst
von
Tiny1701
am 30.09.2012, 21:42
Ich werd Kinderkrankenschwester und hatte am der 20 ssw Probleme mit vorzeitigen Wehen usw daraufhin bin ich auch zu Hause geblieben
Ich werd jetzt im Januar meine Ausbildung weiter machen aber verlänger um 3 monate weil ich zu viele Fehlzeiten habe
Allerdings hätte meine Schule für mich auch ne Ausnahme gemacht und mich normal weiter machen lassen nur das wollte ich nicht
Ich würde das einfach mal ansprechen meistens sind die da sehr entgegen kommend
Du konntest natürlich bestimmt auch einfach ab jetzt 1 Jahr Pause machen und dann wieder nächstes Jahr im Oktober wieder starten das wäre doch vielleicht auch eine Option
von
ina91
am 01.10.2012, 10:57
Warum müsstest du ein BV nehmen, wenn doch nach dem MuSchG dein Arbeitgeber respektive Ausbildungsbetrieb dafür Sorge tragen müsste, dass du passende Arbeitsbedingungen angeboten bekommst. Kann das nicht modifiziert werden? Frage doch mal deine Lehrer an der BBS... die können dir möglicherweise sagen, wie trotz erforderlichen Lehrinhalten deine Schwangerschaft nicht gefährdest. Heben und der Umgang mit Körperflüssigkeiten fallen zwar jetzt weg, aber du klöntest bspw. mehr Bürotätigkeiten übernehmen. Ein BV würde ich erst als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen.
btw: ziehe deine Lehre bloß durch! Du bist in einer Branche, wo die Zugangsvoraussetzungen angehoben werden sollen, obwohl jetzt schon ein Fachkäftemangel besteht. Da findest du später immer einen Job.
von
lastunicorn
am 01.10.2012, 11:50