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Arbeitgeberbescheiningung zum Elterngeldantrag ja oder nein?

Thema: Arbeitgeberbescheiningung zum Elterngeldantrag ja oder nein?

Hallo zusammen, Hat jemand Erfahrung mit dem Elterngeldantrag? Was müssen den noch für Formulare mit geschickt werden. Habe jetzt die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, dann kommt die Geburtsurkunde von meinem kleinen und die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Jetzt habe ich gelesen das es noch ein extra Formular gibt, was vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss?????? Stimmt das???? Fehlt noch was??????? Vielen lieben Dank

Mitglied inaktiv - 09.06.2007, 20:48



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eigentlich kann ich dir da gar nicht helfen aber warum versuchst du nicht es zu googeln? meistens steht auf den wegsites der verschiedenen ämter alles was man braucht. lg und noch viel glück thasha

Mitglied inaktiv - 09.06.2007, 20:57



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Schau mal unter www.elterngeld.net

Mitglied inaktiv - 09.06.2007, 22:08



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Ja das stimmt, aber die/der jenige der dir den Antrag gegeben habt, müsste dir noch den Antrag für AG mitbegeben. Frag lieber nochmal nach

Mitglied inaktiv - 10.06.2007, 00:59



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Hallo, also ich habe mir den Antrag im Internet heruntergeladen und ausgedruckt, da steht auch nur was von den letzten 12 Gehaltsabrechnungen drin, eine Arbeitgeberbescheinigung war nicht dabei und wird auch nicht erwähnt. Da bin ich ratlos. Hoffe da kennt noch jemand des Rätsels Lösung. Liebe Grüße Martina

Mitglied inaktiv - 10.06.2007, 08:40



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Hallo nochmal, in elterngeld.net steht: "Die folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden: Geburtsbescheinigung des Kindes* Nachweise zum Einkommen vor der Geburt* Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit Die mit * gekennzeichneten Unterlagen müssen in jedem Fall vorgelegt werden. Ob auch die anderen Bescheinigungen und Erklärungen abgegeben werden müssen, hängt von der individuellen Situation des Antragstellers ab. Hoffe das hilft weiter, ansonsten, die Seite ist sehr informativ. Gruß Martina

Mitglied inaktiv - 10.06.2007, 08:49