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Wie war das, wenn Flüge vom Reiseanbieter geändert werden?

Thema: Wie war das, wenn Flüge vom Reiseanbieter geändert werden?

Hallo, wir haben vor, ganz gezielt so zu buchen, dass wir entweder einen Direktflug nach Ägypten buchen wollen (mit Sunexpress) oder aber mit Swiss Air mit einer Zwischenlandung in Zürich, aber ebenfalls mit moderaten Flugzeiten. Uns ist das sehr wichtig, also entweder Direktflug am Samstag oder einziger Flug in der Woche am Dienstag mit Swiss Air und Zwischenlandung. Die beiden angebotenen türkischen Airlines kommen an allen anderen Wochentagen nicht in Frage, weil wir das letztes Jahr mit Landung in Istanbul, ewigem Aufenthalt dort, bei jedem Abflug Reparaturen am Flieger und Verzögerungen beim Start hatten und nicht mehr wollen. Was, wenn wir ein paar Wochen vor Flug die Nachricht bekommen, dass leider leider die Sunexpress samstags überbucht ist und wir mit der Turkish fliegen dürfen? Ich vermute, dass die Sunexpress eh längst überbucht ist und die Swiss Air vermutlich auch! Gab es da nicht ein Urteil (das ich nicht mehr finde - grrr)? Liebe Grüße Port

Mitglied inaktiv - 07.03.2017, 22:22



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Die Reiseveranstalter schreiben immer in die AGB, dass eine Flugänderung möglich ist. Bucht doch den Flug selber bei der SWISS und beim Reiseveranstalter nur das Hotel. Trini

von Trini am 07.03.2017, 22:45



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mit Jahn Reisen und FTI haben wir das Thema schon durch die sich einen Sch.. um das Urteil scheren mit TUI haben sie uns den Flugplatz des Abfluges geändert da haben wir nach hin und her immerhin die Spritkosten wiederbekommen dorthin zu fahren die AGB sind nicht zulässig aber wenn Du nicht klagst wirst Du keinen cent sehen dagmar

von Ellert am 08.03.2017, 06:14



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Die Urteile werden von den Airlines als "Einzelfall-Entscheidung" deklariert, so dass sie weiterhin die Uhrzeiten ändern. Ich hoffe, dass unser Flug im September so geht, wie gebucht, da ich mit Kleinkind nicht nachts 1 Uhr aus dem Hotel will. Selbst Linienflieger ändern Uhrzeiten oder legen Zwischenstopps ein. Sicher kannst du also nirgends sein, dass die Zeiten bleiben, wie gebucht.

von jennysmum am 08.03.2017, 07:40



Antwort auf Beitrag von Ellert

Den Anbieter weiß ich noch nicht.

Mitglied inaktiv - 08.03.2017, 16:20



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Eine Garantie oder ein allgemein gültiges Urteil gibt es meines Wissens nach nicht. Es gab aber schon Urteile, dass Urlauber nicht einfach jede Flugzeitenänderung sang-und klanglos hinnehmen müssen. Die Frage ist die Durchsetzung deiner Rechte/ Ansprüche. Ich denke, kaum jemand wird wirklich klagen. Ich habe unseren Fall aus dem letzten Jahr (jeweils 8h Verschiebung, mit Kleinkind nach Mitternacht gelandet...) bei der SÖP gemeldet. Dauert aber sehr lange, bis da etwas passiert. Kürzlich bekam ich eine Mail, dass sie noch dran sind...

von Tini_79 am 08.03.2017, 10:38



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im Prinzip bist Du der Harry und hast Pech oder Du verklagst den Anbieter dagmar

von Ellert am 08.03.2017, 20:12