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Welche Reiserücktrittsversicherung?

Thema: Welche Reiserücktrittsversicherung?

Weil meine Mutter sehr krank ist, möchten wir eine Reiserücktrittsversicherung für unseren Sommerurlaub abschließen (am besten inkl. Reiseabbruch) Könnt Ihr mir eine Versicherung empfehlen? Vielen Dank im voraus!

von Bookworm am 16.06.2015, 18:15



Antwort auf Beitrag von Bookworm

NICHT die Europäische! Wir waren nach dem Tod meines Vaters vor 8 Jahren mit denen vor Gericht, weil sie die Stornokosten nicht übernehmen wollten! Mein Vater war krebskrank und es gab mit denen Streit darüber, ab wann der nahende Tod vorherzusehen war und wann wie deshalb hätten stornieren sollen.

von Sammy96 am 16.06.2015, 19:16



Antwort auf Beitrag von Sammy96

die lassen sich dann auch Gesundheitsakten schicken und aus Sicht eienr versicherung verständlich so ein Risiko ist unkalkulierbar und viel zu teiuer. Ich habe das Problem bei Ellert auch auf Grund seiner Behinderung würde nie eine versicherung für einen Schaden aufkommen, nichtmal wenn er sich einBeinbricht was auch nichts mit der Behinderung an sich zu tun hat dagmar

von Ellert am 16.06.2015, 20:12



Antwort auf Beitrag von Bookworm

Global Assistance Allianz und zwar das Produkt "Reiseschutz mit Storno ALL RISK MED". Ist zwar etwas teurer, versichert aber bereits bestehende Krankheiten (auch Krebs und psychische Krankheiten - was viele Versicherungen ja explizit ausschließen). Abschließen kannst du auch als D nur über die Ö Seite: http://www.allianz-assistance.at (Ist das jetzt schon Werbung?) Ich habe diese Versicherung selbst immer bei mehrwöchigen Auslandsaufenthalten, da meine Jahresversicherung meine Krankheit nicht 100%ig abdeckt. Wir hatten bereits einen Versicherungsfall, bei dem es um einen eventuellen Reiserücktritt ging. Ich musste nach tel. Kontaktaufnahme mit der Versicherung / einem Arzt von dort nicht stornieren und konnte die Reisefähigkeit abwarten. Hätten wir nicht fliegen können, hätte die Versicherung auch am Tag des Abfluges noch 100% erstattet. Deiner Mutter wünsche ich alles Gute und euch allen einen schönen, komplikationslosen Urlaub! lG, Alexa

von Alexa1978 am 17.06.2015, 07:16



Antwort auf Beitrag von Bookworm

für Eure Tipps und Hinweise. Ich wusste gar nicht, dass eine evtl. Stornierung wegen einer bereits bestehenden Vorerkrankung gar nicht unter die Versicherung fallen würde. Von daher waren Eure Beiträge sehr wertvoll für mich, auch der konkrete Hinweis auf die österr. Versicherung!

von Bookworm am 17.06.2015, 07:59



Antwort auf Beitrag von Bookworm

ADAC super schnell hat 2 mal hintereinander übernommen weil wir nicht reisen konnten.

von Tweety2014 am 17.06.2015, 08:24



Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Hatte das Thema auch schon dagmar

von Ellert am 17.06.2015, 19:25



Antwort auf Beitrag von Ellert

Urlaub geplatzt – Geld zurück: Bei Bezahlung einer Reise mit Ihrer ADAC mobilKarte GOLD erstatten wir die Stornokosten für Sie und bis zu fünf Mitreisende abzüglich des Selbstbehalts bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 Euro. Auch gegen einen unerwarteten Reiseabbruch sind Sie versichert. Sollte Ihre gebuchte Reise den Preis von 10.000 Euro übersteigen, können Sie den Versicherungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung bei der ADAC-SchutzbriefVersicherungs-AG erhöhen. Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Abreise weniger als 1 Monat, muss die Erhöhung am Tag der Buchung beantragt werden. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie innerhalb weniger Tage. ------------------------------------ Da steht nirgends was von Vorerkrankungen. Das wird auch nie abgefragt. Trini

von Trini am 18.06.2015, 07:54



Antwort auf Beitrag von Trini

im Bezug auf Ellert dagmar

von Ellert am 18.06.2015, 15:36



Antwort auf Beitrag von Trini

Du musst Dir auch mal die ausführlichen Versicherungsbedingungen durchlesen! Und im Versicherungsfall bekommst du einen ausführlichen Fragebogen, den du auszufüllen hast, ebenso der Arzt... § 7 Kein Versicherungsschutz besteht, 1. wenn der Versicherungsfall für die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung oder zum Zeitpunkt der Buchung voraussehbar war oder diese den Versicherungs fall vorsätzlich herbeigeführt hat. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung, kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. https://www.adac.de/_mmm/pdf/400.889_Versicherungsbedingungen_GOLD_21824.pdf

von Sammy96 am 20.06.2015, 10:20