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Erfahrung mit längeren Auslandsaufenthalten während der Schulzeit?

Thema: Erfahrung mit längeren Auslandsaufenthalten während der Schulzeit?

Grundschule - 1. Klasse. Wer hat Erfahrung damit, die Ferien für einen längeren Auslandsaufenthalt zu "verlängern"? Geht das? Und wenn ja - wie? Ganz herzlichen Dank!!!!

von kirshinka am 05.01.2016, 09:28



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Warum? Hier in Bayern muss es da schon sehr triftige Gründe geben.

von kanja am 05.01.2016, 09:38



Antwort auf Beitrag von kirshinka

in NRW ist es auch (fast) nicht mgl.. kenne jetzt keinen der das "länger" (was meinst du damit zeitmäßig?) geschafft hat seine Kinder aus der Schule zu lassen.. selbst ein oder zweit Tage vor /nach den Ferien sind hier sehr schwierig druchzubekommen..

von +sumsebiene+ am 05.01.2016, 09:51



Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

Hallo, einfach beim Direktor (über 3 Tage) oder Lehrer (bis 3 Tage) beantragen. Dann wirst Du es sehen. Was bringt Dir es, wenn Du weisst, dass es bei uns zb. schon mehrfach (auch 1 Woche) genehmigt wurde. LG Ines

von Ines & Niklas am 05.01.2016, 09:57



Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

der Eltern oder so. Wenn es nur um Ferienverlängerung geht, weil es billiger ist, geht das normalerweise nicht. Es besteht ja immerhin Schulpflicht. Eine Option wäre, das Kind abzumelden - mit Wohnsitzwechsel und später wieder anzumelden. Aber das stellt sich die Frage "Wie lange?" und "Warum?" Sprich einfach mit deinem zuständigen Schulleiter.

von KH am 05.01.2016, 10:11



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ich halte es, wenn es sich um bloßen Urlaub handelt, für nahezu ausgeschlossen. Was meinst Du, wenn das möglich wäre, was dann in den Schule loswäre... Sollte es bei der Reise den Faktor 'Bildung' geben, könnte das anders aussehen. Ich kenne zwei solcher Fälle.

von AndreaL am 05.01.2016, 09:59



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Was ist der Grund? Und wie lange? 1-2 Tage wird kein Problem sein.

von MAMAundPAPA2013 am 05.01.2016, 10:00



Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Wobei - was kann und wird die Schule schon großartig tun? Ich habe in meinen fast 20 Dienstjahren noch nie mitbekommen, dass ein Bußgeld o.ä verhängt worden wäre. Einmal gab es einen Verweis, aber wen juckte das schon?

von KH am 05.01.2016, 10:13



Antwort auf Beitrag von KH

Bei uns verlangt jede Schule für den Zeitraum 2 Wochen vor den Ferien und 2 Wochen nach den Ferien ein Attest vom Arzt - im Zweifel auch vom Amtsarzt. Befreiung gibt es nur aus wichtigem Grund - z.B. eine Hochzeit oder ärztliche Behandlung. Für normale Reisen - auch Bildungsreisen gibt es generell keine Befreiung. Die Regelung ist verbindlich für alle Schulen hier im Landkreis. Und bei unerlaubten Fehlen wird hier sofort die Polizei sowie das Jungendamt eingeschaltet. Den Schulen hier vor Ort hat es gereicht, dass sehr viele Familien die Ferien wegen der günstigen Preise ausgedehnt haben - daher seit 2 Jahren die drastischen Maßnahmen. Das hatte zur Folge, dass es im 1. Jahr Ordnungs- und Bußgelder gehagelt hat - und danach haben es alle gelernt. Also - bei der Schulleitung einen Antrag stellen und diesen begründen. Mehr kann man nicht machen.

Mitglied inaktiv - 05.01.2016, 10:28



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Meine Nichte (10. Klasse) war gerade 3 Monate im Schüleraustausch - sowas geht doch auch. Und die hat mehr verpaßt als vier Buchstaben und drei Zahlen. Grundsätzlich hängt die Vorgehensweise sicher vom Bundesland ab. Ich würde in der Schule aufschlagen und mit offenen Karten spielen. An der Grundschule meiner Kinder hätte der Direktor sicher versucht, eine Lösung zu finden, wenn erstens klar gewesen wäre, daß es nicht um eine Verschiebung des Strandurlaubs aus Kostengründen geht und zweitens das Kind keine deutlichen Defizite aufweist. Hier geht es ja konkret um die erste Klasse - da passiert ja nix, was man in einem halbwegs bildungsnahen Haushalt nicht in kurzer Zeit aufholen könnte. Ich glaube übrigens auch, daß man ein paar Wochen besser genehmigt bekommt als ein paar Tage. Weil zwei Tage eher nach "da ist der Flug billiger" riechen als drei Wochen.

von Strudelteigteilchen am 05.01.2016, 10:43



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ein Schüleraustausch ist ja aber kein Urlaub, sondern das Kind geht dort auch zur Schule. Außerdem finde ich, wenn das Kind in der ersten Klasse ist, hätte man vorher doch noch Gelegenheit für einen längeren Auslandsaufenthalt gehabt. Klar ist es Ermessenssache. Ein Kollege hat aktuell für seine beiden Viertklässler Donnerstag und Freitag wegen Urlaubs genehmigt bekommen.

von kanja am 05.01.2016, 11:16



Antwort auf Beitrag von kanja

Meine Nichte ging im Schüleraustausch ziemlich wenig zur Schule, weil vor Ort Ferien waren *gg*. Die AP schreibt nichts vor Urlaub - es geht um einen "Auslandsaufenthalt". Ich spekuliere mal: Einer der Elternteile wird beruflich für ein paar Wochen/Monate ins Ausland verfrachtet und der andere Elternteil möchte mit dem Kind mit. Das sucht man sich ja nicht aus, mit "vorher war genug Gelegenheit" hat das also nichts zu tun. Da muß man dann halt abwägen. Ich denke schon, daß ein Kind bei so einer Gelegenheit u.U. mehr lernen kann als in der gleichen Zeit zu Hause in der Schule. Die andere Kultur, andere Sprache etc., außerdem wird der auslandseingesetzte Elternteil nicht vermißt, unter Umständen gäbe es ohne diesen Elternteil zu Hause auch ein Betreuungsproblem - das spricht alles dafür, das Kind ziehen zu lassen. Natürlich steht dem der verpaßte Unterrichtsstoff entgegen, aber - mit Verlaub - was ist das denn groß in der 1. Klasse? Ich bin mir sehr sicher, daß "unser" Grundschul-Rektor das möglich gemacht hätte, WENN das Kind mindestens durchschnittliche Leistungen abliefert und die Eltern plausibel darlegen können, daß es eben nicht um einen Urlaubsverschiebung geht. Und das, obwohl er bei Urlaubsverlängerungen sehr, sehr streng war - ich habe in 9 Jahren an der Grundschule einige Fälle erlebt, wo er das Schulamt eingeschaltet hat, weil das jeweilige Kind nach den Ferien einfach nicht auftauchte oder vor den Ferien plötzlich krank wurde.

von Strudelteigteilchen am 05.01.2016, 11:40



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Es geht nicht um die paar Tage die die Flüge billiger sind, sondern - erstmal nur grundsätzlich - darum, ob man das Kind zu einem ein- oder mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt - dem dann auch ein Urlaub folgt - mit nehmen kann - englischsprachiges Ausland. Probleme mit dem Stoff gibt es keine. Ich werde das dann einfach sobald es akut wird, mit Klassenlehrer und Direktorin besprechen. Liebe Grüße und vielen Dank!

von kirshinka am 05.01.2016, 12:05



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Nein das geht ziemlich sicher nicht. Es gibt ja schließlich Schulpflicht und du kannst nicht einfach wochenlang das Kind daheim lassen. Außer der Aufenthalt ist so lang dass das Kind dann im Ausland zur Schule geht. Aber das ist ja auch ein riesiger Aufwand weil die Schulakte geschickt werden muss usw Und ein Erstklässler muss ja auch erst in der Schule ankommen und nicht gleich wieder rausgerissen werden.

von Sunny76 am 05.01.2016, 13:27



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Also eine Befreiung für die Arbeit der Eltern im Ausland wird es wohl kaum geben. Da ist die Schulpflicht vor. Wenn die Eltern für eine lange Zeit im Ausland arbeiten, dann könnte das Kind dort die Schule besuchen. Dieser Schulbesuch wäre aber zu dokumentieren und der Schule in Deutschland nachzuweisen. Da muß während der Schulzeit ein Elternteil bei dem Kind in Deutschland bleiben oder im Notfall das Kind von Dritten betreut werden. Die Schulpflicht geht vor.

Mitglied inaktiv - 05.01.2016, 13:42



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http://www.kidsaway.de/reiseplanung/vorueberlegungen/langzeitreise-mit-kind-schulfreistellung-fuer-die-weltreise-geht-das/ Ganz ohne Ummeldung und Schulaktenherumgeschicke. Es wird zwar betont, daß es keinen Rechtsanspruch gibt und es sehr von der Schule, dem Rektor und dem Lehrer abhängt, aber es ist nicht generell verboten. Es werden auch einige Beispiele aufgeführt, wo Eltern erfolgreich um Freistellung des Kindes für mehrere Monate gebeten haben. (Und da geht es tatsächlich um Urlaubsreisen - wenn auch um sehr lange - nicht mal um einen arbeitsbedingten Auslandsaufenthalt. Der wäre als Begründung ja nochmal "stichhaltiger".)

von Strudelteigteilchen am 05.01.2016, 14:16



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Kann da dein Kind nicht fuer ein paar Tage als Gastschueler eine Schule besuchen? Ich wuerde auch damit argumentieren, dass dein Kind schon etwas Englisch lernen koennte und eine andere Kultur kennenlernt. Ihr macht ja keinen Urlaub. Ein Mitschueler von meinem Kind ist jetzt das 2. Mal in Asien unterwegs. Vater ist da ein paar Wochen beruflich. Kind (einer der Besten in der Klasse) haelt per Email Kontakt mit der Klasse und arbeitet den Stoff durch. Geschwisterkind ist auch in der 1. Klasse. Ab und zu sind sie auch 1 Tag nicht da. Ein anderes Kind ist auch schon vor den Weihnachtsferien in ihr Heimatland geflogen. Mal sehen, ob uebermorgen alle wieder da sind. Wir waren jetzt auch 1 Woche unterwegs. Wir haben uns jeden Tag irgendwas anderes angesehen und Kind auch eine entsprechende Entschuldigung geschrieben. Ich war mit Kind auch mal 10 Tage zum Karneval in Deutschland und habe Kind als Gastschueler 2 Tage da in die Schule geschickt. Begruendung des Fehlens hier in der Schule war dann, dass Kind seine Muttersprache verbessern und die Kultur kennenlernen konnte. Dass er in Deutschland 2 Tage in der Schule war, habe ich auch reingeschrieben (natuerlich nicht, dass sie an 1 Tag da Karneval gefeiert haben). Wir leben zwar in Italien, haben aber einen Schulleiter mit deutschen Wurzeln, der Urlaube ausserhalb der Ferien auch nicht gern sieht (hier arbeiten fast alle im Tourismus und koennen in den Ferien nicht weg). Einer Mutter hat er sogar das Jugendamt nach Hause geschickt, obwohl ihr Kind nachweislich krank war (das ist ein I-Kind, was was Lebensbedrohliches hatte). Allerdings hat er dieses Schuljahr einer Lehrerin schon mehrfach mehrere Tage Urlaub gegeben. Die Jahre vorher war sie einfach immer mal wieder ein paar Tage im Anschluss an Ferien / Feiertage nicht da und schafft dann ihr Programm nicht. Da soll er sich mal beschweren, wenn wir mal ein paar Tage nicht da sind. Die Kinder muessen den verpassten Stoff ohnehin nachholen. Fehlen die Lehrer, schaffen sie den Stoff einfach nicht.

von germanit1 am 05.01.2016, 17:14



Antwort auf Beitrag von germanit1

huhu bei der Kleinen in der Klasse ist so ein Fall, Kind aus Auslandsadoption geht mit Mutter adoptiv alle 2 Jahre ins Ausland zur leiblichen Mutter für 2 - 3 Monate . Solange Schulferien gibt es nicht, in der Grundschule wurde das genehmigt wenn ds Kind dort die Schule besuchte ( Muttersprache soll nicht verlenrt werden) das Gymnasium hat abgelehnt dagmar

von Ellert am 05.01.2016, 17:20



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ich denke dass es dafür keine grundsätzlichen Regelungen gibt sondern dies im Ermessen von Lehrern und Schulleitung liegt. Ich kenne Beispiele, wo die ganze Familie jobbedingt für ein Jahr ins AUsland ging und die Kinder dann natürlich auch und dort zur Schule. Wenn es sich nur um eine Woche beruflichen Aufenthalt handelt, " dem dann ein Urlaub folgt", dann ist vermutlich die Frage, wie da die Längenverhältnisse sind. Wenn man nur eine Woche im AUsland ist, sollte man vermutlich darlegen können, warum man das Kind unbedingt mitnehmen muss und es nicht möglich ist, das Kind hier durch jmd betreuen zu lassen. Klar ist es reizvoll, wenn man eh beruflich weg ist, dort im Anschluss gleich Urlaub zu machen und den Flug zu sparen. Aber man sollte schon Argumente darüber hinaus parat haben.

von Geisterfinger am 08.01.2016, 10:52