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rechtiche Frage.... Schlusszahlung von Buchungen

Thema: rechtiche Frage.... Schlusszahlung von Buchungen

huhu wir hattenletztes Jahr einiges verschoben, u.a. auch den CP im Allgäu. Allerdings müssten wir da auch noch was schlusszahlen was ich aktuell nicht gewillt bin, ich reise nicht Anfang März! ABER letztes Jahr hatten wir ja den Fehler gemacht zu stornieren auf Kulanz und nur Gutscheine zu bekommen, das will ich nicht wieder. Wenn ich nun die Schlusszahlung verweigere, gilt das als Kündigung meinerseits ? Ich hatte schon angefragt, bisher keine Antwort Hier sind ja noch einige mit Ostern-Buchungen, was macht Ihr ? dagmar

von Ellert am 18.01.2021, 10:50



Antwort auf Beitrag von Ellert

Da sind wir fein raus. TUI Cruises bucht z.Zt. keine Schlusszahlungen ab. In den AGB von Centerparcs finde ich: -------------------- Bei Buchungen außerhalb von 4 Wochen vor Anreise gilt, a. dass mit Erhalt der Buchungs-bestätigung, die zugleich Rechnung ist, eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises und zusätzlich die Kosten für die Reiserücktritts-versicherung, sofern diese abgeschlossen wurde, fällig werden. Die Anzahlung ist so zu begleichen, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung auf dem Konto von Center Parcs gutgeschrieben ist. b. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Anreise auf dem Konto von Center Parcs gutgeschrieben sein. b) Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Anreise ist der Reisepreis mit Buchungs-bestätigung in einem Betrag zu zahlen. Die Zahlung hat innerhalb einer Woche nach Datum der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Sofern bei Fälligkeit (a und b) nicht gezahlt wird, werden Sie von Center Parcs schriftlich darauf hingewiesen und haben dann erneut die Möglichkeit, den noch ausstehenden Betrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, hat Center Parcs das Recht, den Vertrag zu kündigen. Sie haften in vollem Umfang für den bei Center Parcs dadurch entstandenen oder noch entstehenden Schaden, einschließlich der Kosten, die Center Parcs im Zusammenhang mit Ihrer Buchung und der Vertragsauflösung entstanden sind. Center Parcs ist in jedem Fall berechtigt, Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 8. Bereits bezahlte Beträge werden mit diesen Stornierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet. -------------------- Man könnte nun also nicht zahlen, auf die Mahnung warten und die Entscheidung bis auf 14 Tage vor Anreise hinauszögern. Wenn du aber definitiv nicht reisen willst, wäre mir das wirklich zu heiß. Wenn du jetzt wirklich stornierst, zahlst du 25 % Storno. Tust du es nach Fälligkeit der Restzahlung bist du bei 75 %, aber eben nur, wenn das Beherbergungsverbot bis dahin fällt. Wenn ich jetzt in DEINER Haut stecken würde, wäre mir die Gutschein-Variante sicherer. ICH persönlich würde volles Risiko gehen. Nicht stornieren und hin fahren, wenn ich dürfte. Trini

von Trini am 18.01.2021, 11:36



Antwort auf Beitrag von Trini

Gutscheine gelten bei denen nur bis Jahresende und ich will defintitv nicht nochmals dieses Jahr Ich fände es auch sehr fair wenn die so lange kein Geld wollten, hatte Schauinsland ja auch letztes Jahr frei nach dem Motto was wollen wir ständig hin- und herschieben

von Ellert am 18.01.2021, 12:55



Antwort auf Beitrag von Ellert

Also mir hätte man das so gesagt letztes Jahr, als ich mit der Abschlusszahlung auch warten wollte. Das würde als Kündigung zählen, schaut doch Mal in eure Bedingungen. Was steht da drin? Ich habe dann gezahlt.

von Mugi0303 am 18.01.2021, 12:56



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

...findest du in meinem Beitrag.

von Trini am 18.01.2021, 13:36



Antwort auf Beitrag von Trini

ich hatte ja gehofft dass sich da was tut gerade bei Corona. Ich kann noch sehr kurzfristig umbuchen oder auch stornieren aber eben nicht gegen Geld.

von Ellert am 18.01.2021, 13:45



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Ich hatte letztes Jahr gelesen, dass man zahlen muss, da man sonst Vertragsbruch begeht und der Vertrag seitens des Veranstalters gekündigt werden kann und Stornogebühren anfallen in Höhe der AGB´s. Sollte das Beherbergungsverbot noch bestehen, müsst Ihr entweder das Geld zurück bekommen oder einen neuen Gutschein (worauf es bei Euch sicherlich raus läuft, da Ihr jetzt nur einen Gutschein habt). Sollte das Beherbergungsverbot nicht mehr bestehen müsst Ihr reisen oder stornieren. Da Du auf keinen Fall fahren willst, ist dann nur die Stornierung möglich. Ich würde mich an Deiner Stelle aber erkundigen, ob Centerparks Euch nur einen für dieses Jahr beschränkten Gutschein geben dürfen, falls man im März noch nicht reisen darf (wovon man zu jetziger Zeit fast ausgehen kann). Denn der Urlaub muss ja in fast allen Firmen zu Anfang des Jahres eingereicht werden und der ist meist dann auch verplant.

von Carolinchen1 am 18.01.2021, 13:53



Antwort auf Beitrag von Carolinchen1

und die Großen VA haben dann beschlossen die Schlusszahlungen nichtmehr einzufordern Centerparcs vermutlich nie, ich war doof und zahlte immer gleich. Ich warte auf Antwort was kommt gemäß AGB kann man umbuchen bis Jahresende, nutzt mir ja aber nichts, vor allem sind die Zeiten mir vie zu teuer

von Ellert am 18.01.2021, 14:07



Antwort auf Beitrag von Ellert

trifft Dich das auch oder habt Ihr nichtsmehr offen ?

von Ellert am 18.01.2021, 14:14



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir haben tatsächlich nur noch eine minimale Restzahlung offen, da ich diesmal erstmal ohne Verpflegung gebucht habe. Sollten wir wieder Erwarten anreisen können, würde ich kurzfristig noch Frühstück und für einige Tage HP dazu buchen. Das mache ich aber erstmal nicht, um an CP nicht noch mehr Geld ins Ungewisse zu zahlen. Ich gehe eher davon aus, dass wir Ende März nicht anreisen können, aber wer weiß ....

von Gold-Locke am 18.01.2021, 18:15



Antwort auf Beitrag von Ellert

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reisebranche-gutscheinloesung-1755506 Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, so ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises unverzüglich auszubezahlen. ---------------------- Ist aber auch so ein kniffliges Ding, wenn man eigentlich reisen dürfte und es aus freien Stücken nicht tut. Trini

von Trini am 18.01.2021, 14:19



Antwort auf Beitrag von Trini

das ist logisch aber ehrlich, glaubst Du Anfang März sind die Zahlen so dass man reisen könnte ? Wenn 50 die Zahl ist die man damals hatte dann wird die dann nicht erreicht sein oder man verändert zu Gunsten der Hotelerie die Werte nach oben ?

von Ellert am 18.01.2021, 14:24



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn die Werte mit 30 hätten würde ich auch bedenkenlos hinreisen Im Zweifel schenk ich die Woche dem Patenkind, das wohnt im die Ecke, die wollten uns eh besuchen wenn es gegangen wäre

von Ellert am 18.01.2021, 14:30



Antwort auf Beitrag von Ellert

Meine beiden Kolleginnen haben Silvester in DK storniert, als der "softe" Lockdown kam, weil für sie die Stornogebühr billiger gewesen wäre als die Tests für alle Mitreisenden. Trini

von Trini am 18.01.2021, 15:50



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir haben ja auch unseren Osterurlaub 2020 auf Osterferien 2021 für Centerparc Allgäu umgebucht bei uns wäre es "erst" Ende März und ich gehe auch davon aus, dass wir eher nicht reisen werden / können. Ich werde es aber wie von Trini beschrieben handhaben: Erstmal nicht zahlen und abwarten, wenn wir reisen dürften und es keine großen Einschränkungen wie geschlossenes Schwimmbad o.ä. gibt, würden wir auch anreisen und kurzfristig zahlen. Wenn Centerparcs uns stornieren sollte, weil man noch nicht reisen kann / darf, so würden wir zunächst einen Gutschein akzeptieren und ggf. später auf eine Auszahlung bestehen - je nach Lage. Liebe Grüße, Gold-Locke

von Gold-Locke am 18.01.2021, 18:09



Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Nicht zahlen ist ein Kündigunggrund dererseits laienhaft ausgedrückt. Und dann ist nichts mit Geld zurück oder Gutschein

von Ellert am 18.01.2021, 19:13



Antwort auf Beitrag von Ellert

das könnte ich im Zweifel zurückholen Mir gehts auch ums Prinzip

von Ellert am 18.01.2021, 19:14



Antwort auf Beitrag von Ellert

Naja, erstmal würde man sicher eine Zahlungserinnerung bekommen. Ich würde ja nicht die Zahlung verweigern, sondern es ggf. nur ein bisschen hinauszögern, falls mir eine Stornierung durch Centerparcs realistisch erscheint. Denn wenn ich recht sicher damit rechne, dass die Reise nicht stattfinden kann, dann werde ich ertmal nichts überweisen, sondern die Stornierung durch CP abwarten. Wenn wir reisen können, werden wir bezahlen und auch anreisen. Liebe Grüße, Gold-Locke

von Gold-Locke am 19.01.2021, 14:35



Antwort auf Beitrag von Ellert

Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB (1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Wenn du googelst, findest Du auch passende Briefe dazu. Ich gebe Dir auch gerne meinem vom letzten Jahr. Musst Du Dir dann nur passend umbauen. LG Sibs

von sibs1 am 19.01.2021, 12:34



Antwort auf Beitrag von sibs1

Da wäre nur die Frage, was genau man unter "mangelnde Leistungsfähigkeit" versteht ? Ist es auch eine mangelnde Leistungsfähigkeit, wenn das Schwimmbad oder das Restaurant geschlossen hat ? Wenn die Infektionszahlen noch extrem hoch sind und ich mich nicht sorglos und frei bewegen kann ? Oder ist "nur" eine Parkschließung eine mangelnde Leistungsfähigkeit ? Liebe Grüße, Gold-Locke

von Gold-Locke am 19.01.2021, 14:41