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Schaden im Urlaub. hatte das schon jemand?

Thema: Schaden im Urlaub. hatte das schon jemand?

Hallo Wir ziehen das Pech ja magisch an. Heute e-mail erhalten. Im Ferienhaus ist eine Moltonauflage fleckig. Habe ich bei Abreise leider nicht gesehen im Bett der Kinder. Obendrauf lagen Bettlaken. Auflage kostet normal 19,90€ und kann sehr heiss gewaschen werden. (Ich weiss das nur, weil wir in der Firma die gleiche Ware verkauft haben) Natuerlich machen wir sauber..kontrollieren alles..nix aufgefallen :-( Im Mietvertrag stand dazu auch nichts. Im Mietvertrag stand nur 100€ Mehrkosten zu den Reinigungskosten, wenn man sein Geschirr nicht abgewaschen hat :O Das Vermittlungsbuero moechte die Auflage ersetzt haben (waschen nicht) und verlangt einen 3stelligen Betrag. Haftpflicht uebernimmt das nicht. Hat jemand Erfahrunf mit sowas? Wir hatten da noch NIE Probleme bislang.

von 32+4 am 18.07.2016, 11:33



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Wie soll denn die Moltonauflage fleckig werden, wenn es das Laken obendrauf nicht ist????? Kannst denen ja anbieten, Ersatz über Amazon zu bestellen (mit Lieferanschrift Vermieter). Trini

von Trini am 18.07.2016, 11:57



Antwort auf Beitrag von 32+4

Wenn Sie so frech sind und auf ein Ersatzangebot nicht eingehen, würde ich abwarten und Tee trinken. Mal schauen, ob sie wegen 19,99€ klagen. Biete nochmal nachweisbar schriftlich an, den Ersatz aus Kulanz zu zahlen aber eben in normaler Höhe und nicht zu Wunschdenkpreisen... Viel Erfolg :-)

Mitglied inaktiv - 18.07.2016, 12:51



Antwort auf Beitrag von 32+4

huhu ich würde das auch nicht einfach zahlen wer weiss was die sich da vorstellen an Nebeneinnahmen ? Vor allem kannst Du ja nichtmal sagen wer das war wenn da ein sauberes Laken drauf war, ggf schon vom Vorbewohner der Fleck ? dagmar

von Ellert am 18.07.2016, 14:39



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Öhm, das find ich, selbst wenn es so wäre, ziemlich frech. Ich arbeite ja auch in einem Hotel und wenn ein Gast eine Moltonauflage verschmutzt (ich mein, dafür sind die ja nun mal da) dann wird die gewaschen und gut. Selbst wenn ein Fleck bei Kochwäsche nicht rausgeht, dann gehts in die Fleckwäsche und dann ist´s zu 100% weg und gut. Das gehört zum normalen Risiko, wenn man etwas vermietet. NICHT ZAHLEN...und schon gar nicht einen dreistelligen Betrag

von Fru am 18.07.2016, 15:31



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da braucht wohl jemand einen zuverdienst....ob ich den unbedingt so machen muss....bloss nicht zahlen....die können euch gar nix....

von omagina am 18.07.2016, 16:23



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Hallo Dagmar wir waren die 2. Gäste dort und hatten deshalb auch echt schiss uns zu bewegen ^^ Zumal der Besitzer auch den ganzen Tag noch Rasen mähte etc. Wir haben alles Mögliche kontrolliert vorher und nachher. Natürlich kann auch mal was passieren. Aber ich bin heute ziemlich aus den Latschen gekippt. Auch wenn das für einige nicht viel Geld ist. Wüßte nur gerne, wie man sich nun korrekt in so einem Fall verhält. Was dürfen die und was nicht? Es kann ja auch nicht sein, dass angeblich sofort etwas ersetzt wird, was gewaschen werden kann wie normale Bettwäsche und dann zu einem viel zu teuren Preis Zuschicken, Qualitätsmarke, dürfen wir nicht. Wir sollen der Agentur Summe X überweisen :-O

von 32+4 am 18.07.2016, 16:55



Antwort auf Beitrag von 32+4

das würde ich nichtzahlen er soll mal erst beweisen dass ihr es wart dagmar

von Ellert am 18.07.2016, 16:56



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde das auch nicht zahlen. Molton-Auflagen sind dich dazu gedacht, die Matratze vor Verschmutzungen zu schützen. Womit genau soll die denn verschmutzt sein ? Aber ist ja eigentlich auch egal. Und das Laken selbst soll nicht verschmutzt sein ??? Ich würde nochmal eine freundliche Mail schreiben, dass ihr nicht bereit seid, einen 3-stelligen Betrag für eine Schutzmatte zu zahlen, die ja hier offenbar nur ihren Zweck erfüllt und die Matratze eines Kinderbettes geschützt hat. LG, Gold-Locke

von Gold-Locke am 18.07.2016, 18:09



Antwort auf Beitrag von Ellert

Moment, Vorsicht! Du hast keinen Grund mit Anwalt zu drohen oder zu einem zu rennen! Die Firma ist am Zug. Kommuniziere am Besten gar nicht mit denen! Die Firma x soll erst einmal ihren Anspruch schriftlich mitteilen und NACHWEISEN, dass A ein Schaden entstanden ist und B wer ihn verursacht hat. Die mussen sich ja auf etwas beziehen, vermutlich Schadenersatz... mir fällt keine Anspruchsgrundlage im BGB ein, die bei einer Prüfung stand hält. Es darf auch immer nur Schadenersatz in Höhe des Schadens gefordert werden, nicht nach Gefühl :-) In den AGB's und Co stand nix dazu? In Anbetracht dessen, dass ihr dort bestimmt eh nie wieder einen Urlaub verbringen wollt... Ganz entspannt bleiben und auf Post warten. Kommt keine, ist alles gut. Kommt welche, dann schreib gern :-)

Mitglied inaktiv - 18.07.2016, 18:36



Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Setz auf jeden Fall eine entsprechende Bewertung ins Netz. Die sollen dir die Rechnung schicken, wenn sie das Ding ersetzt haben. Vorher wuerde ich nichts zahlen und auch danach wuerde ich es mir ueberlegen ob ich zahle.

von germanit1 am 18.07.2016, 18:46



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich denke mal die Haftpflicht zählt nicht, weil ihr denen gesagt habt, dass ihr den Fleck nicht verursacht habt. Wenn zB euer Kind da rein gepreschter hätte oder euch versehentlich ein Getränk ausgekippt wäre, sähe das wohl anders aus. Wie ihr das ohne Fleck auf dem Bettlaken gemacht haben sollt mal nicht berücksichtigt. Wir hatten mal einen Schaden bei einer Ferienwohnung, den wir nicht gemacht hatten ist im Sande verlaufen, aber ich weiß nicht, ob der Vermieter uns jetzt auf der schwarzen Liste hat. Wäre schade, denn das Haus war klasse.

von Geisterfinger am 18.07.2016, 21:24



Antwort auf Beitrag von Geisterfinger

hing im spamordner das ist ja ein weitgedehnter begriff. wie gesagt, es kann natürlich immer sein, dass wir etwas übersehen haben, auch wenn die kinderbettwäsche sauber ist. haftpflicht übernimmt nicht, weil das bei ferienwohnung so ähnlich ist wie bei miete. in der eigenen whg übernehmen die ja auch nix. vielleicht sollte ich mal ne rechnung aufstellen? dadurch, dass die holztüren falsch eingestellt sind, schließen sie sofort. lichtschalter ist dann erst auf der anderen flurseite 1 kind hat sich dabei verletzt, als es auf den fliesen ausrutschte im dunkeln und ich habe mir einen pullover aufgerissen, weil in dem neuen haus an den holzwänden teilw. noch "tackernadeln" hängen. da wurden vermutlich provisorisch beim bau die leitungen fixiert

von 32+4 am 19.07.2016, 11:47



Antwort auf Beitrag von Geisterfinger

Sorry, ich kann Deinen Ärger verstehen aber unsachlich werden nützt jetzt nix! Übrigens Haftpflichtversicherungen kommen meist für Schäden die Kinder verursachen nicht auf! Kinder unter 7 sind Delikt unfähig... Wirft Dein u 7 Kind beim Nachbar eine Scheibe ein, hat er tatsächlich Pech. Er hat keinen Rechtsanspruch auf Ersatz. Man ist der Aufsichtspflicht bereits nachgekommen, wenn man sein Kind belehrt hat. Ein Kind darf auch ohne Konsequenz einen riesigen Kratzer am Auto des Nachbaren hinterlassen. Auch hier kein Anspruch. Es reicht, wenn Mama sagte, vorsichtig machen! (Ausnahmen sind z.B. Schrammen beim Aussteigen, da haftet immer der Halter.) Wir haben deswegen eine Versicherung die auch bei Schäden von Kindern unter 7 zahlt! Wer will schon ärger mit dem Nachbaren. Entsteht ihm ein Schaden, so gehört sich das für uns, dass er ihn ersetzt bekommt, auch wenn er keinen Rechtsanspruch hat. Sooo, jetzt zu Deinem Problem :-) Wenn ich nicht irre :-D §280 Abs. 1 BGB Schadenersatz neben der Leistung bei Pflichtverletzung im Schuldverhältnis Eure Pflicht war die "Miete" zu zahlen und das Haus in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zu übergeben. Die Prüfpunkte der Reihe nach lauten: Schuldverhältnis Schuldverhältnis nach §311 Abs. 1 BGB liegt vor, unstrittig. Pflichtverletzung Schaden §249 Abs. 1 und 2 BGB Zum Schluss muss der Schuldner noch die Pflichtverletzung zu vertreten haben! Da ist dann §276 Abs. 1 BGB zu prüfen Vorsatz, Fahrlässigkeit ggf. Sorgfaltspflicht Die Pflichtverletzung muss man Euch erst einmal nachweisen! Wenn der Nachweis erfolgt, gibt's nur Ersatz in tatsächlicher Schadenshöhe!

Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 13:57



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1. wo bin ich unsachlich? 2. ersatz in tatsächlicher schadenshöhe fragezeichen: einer meint, das ist ein verschleißprodukt...man könnte es waschen..was sie aber nicht wollen (ps. igitt) es sollen kleine flecken an einer kleinen stelle sein :-O rechtfertigt das einen so teuren austausch? ich habe die flecke leider nicht gesehen wobei der mir entstandene schaden finanziell sogar höher ist. das habe ich aber als "passiert" abgehakt im urlaub. und vorsorglich die stellen gemieden, an denen schrauben groß aus den wänden guckten und eben die vielen abstehenden tackernadeln kind mittel musste ärztlich versorgt werden moralisch gesehen ärgert mich das zweierlei maß :-(

von 32+4 am 19.07.2016, 14:12



Antwort auf Beitrag von Geisterfinger

Unsachlichkeit in Bezug auf Vermischung (Pullover und Co). Sind doch zwei paar Schuhe. Wenn ihr glaubt selbst Ansprüche zu haben, müsst ihr diese eben kundtun und durchsetzen.(Halte ich aber auch für abwegig.) Jetzt aber erst mal zu dem Moltontuch. Nein, ich finde nicht, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Deswegen habe ich ja geschrieben, zurücklehnen und abwarten. Es wird sich im Sande verlaufen. Für mich klingt es nach einer Masche. Der Anspruchsteller (Anbieter) ist in der Nachweispflicht gegenüber dem Anspruchsgegner (seid ihr). Solang er keinen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung schickt, auf der tatsächlich ein Moltontuch einen 3-stelligen Betrag kostet, tue am Besten gar nichts. Dann muss er noch nachweisen, dass ihr das ward. Er kommt damit nie und nimmer durch, wenn die Schilderungen stimmen :-D Ps: Sieh Dir die §§ mal in Ruhe an und bilde Dir selbst ne Meinung. Ich verlasse mich immer gern nur auf mich :-D

Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 14:26



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angeblich war der besitzer mit den sachen schon in der reinigung jetzt ist es die auflage..zwei bettdecken und die matratze..kostenpunkt knapp 1000€ ernsthaft...die vermeintlichen miniflecke auf der moltonauflage hätte ich übersehen können. aber den rest?? ich habe die betten abgezogen rechnung schickt er uns..inkl.reinigungsgebühr

von 32+4 am 19.07.2016, 14:35



Antwort auf Beitrag von Geisterfinger

Habt ihr ne Rechtsschutz? Warum kommunizierst Du mit dem? Warum telefonisch! Damit tust Du dir keinen gefallen. War aber gestern schon Thema. Alle Ansprüche soll er schriftlich anmelden. Dann weißt Du schriftlich mit einem Satz zurück und dann kann er ja mal klagen. Vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat der Vermieter scheinbar noch nie etwas gehört. 1.000€ für ne Reinigung... *kopfschüttel* Vorbehaltlich es stimmt überhaupt und er hat die Reinigung veranlasst, dass ist nicht Dein Problem! Schuldner gegenüber der Reinigungsfirma ist er. Hat er einfach Eure Daten angegeben, sprich ist die Rechnung an Euch adressiert, dann teile der Firma schriftlich mit, dass ihr keinen Auftrag erteilt habt und schickt die Rechnung zurück an die Reinigungsfirma. Weiß ja nicht, wie der Vermieter jetzt agiert hat.

Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 15:40



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nicht mit dem Vermieter, mit dem Vermittlungsbüro er möchte die reinigungskosten ersetzt haben und nun alle sachen, die angeblich verunreinigt wurden, weil es angeblich in der reinigung nicht gereinigt werden konnte. es soll alles voller blutflecke sein :-O habe die bettwäsche kontrolliert..da ist nix :-( ich sage bewusst angeblich, denn um himmels willen, das hätte uns auffallen müßen vermittlungsbüro meint, wir waren die 2. gäste, das müßen wir gewesen sein rechtsschutz habe ich leider nicht und ich hatte noch nie so einen fall..noch nie in all den jahren :-( ps: ich hatte aber die ganze zeit ein ungutes gefühl. habe "adleraugen"..ein fotografisches gedächtnis. jedes mal, wenn wir zurück ins ferienhaus kamen...da war immer etwas. ich habe schon am 2. morgen gesagt, hier spukts..oder hier ist einer, der hier und dort irgendwas hinlegt...zerkratzt etc... haben am ersten abend bilder gemacht...sind zum strand..kamen zurück..zack war ein kratzer in einem fenster von außen. und da war nur ich vorher zum bildermachen ohne jetzt etwas böses unterstellen zu wollen..aber da war die ganze zeit so ein komisches gefühl. der eigentümer war auch immer beim haus es gab auch einen disput über angeblich falsch getrennten müll. ich besitze aber keine männerschuhe, die dort in der gelben sack tonne entsorgt wurden. seltsam halt...kann mich aber auch täuschen..und klar kann ich auch miniflecken übersehen haben, die ein kind verursacht hat. wenn mir jemand etwas kaputt macht, dann möchte ich auch nicht im regen stehen gelassen werden. aber ich habe hier die nun angeblich massiven verunreinigungen NICHT gesehen..nichtmal annähernd :-O

von 32+4 am 19.07.2016, 15:57



Antwort auf Beitrag von 32+4

Also entweder ist der Kerl ein Betrüger oder irgendwer hat nach eurer Abreise da drin jemanden abgestochen. 1000 Euro?! Das ist ja ein Vielfaches von dem, was die Sachen neu kosten würden. Hat er Fotos von den Flecken geschickt? Was sagt der Vermittler zu diesen Wucherpreisen?

von Häsle am 19.07.2016, 17:19



Antwort auf Beitrag von Häsle

das vermittlungsbüro meinte nur, sie schicken uns die rechnung keine bilder...ich wollte auch gerne die rechnung der anschaffungskosten ob ich die bekomme ist fraglich vielleicht sind meine billigbetten auch qualitativ besser?! 3 kinder..das ein oder andere hatte in der vergangenheit durchaus auch mal nasenbluten. unsere betten sind ohne spezialreinigung sauber

von 32+4 am 19.07.2016, 17:50



Antwort auf Beitrag von 32+4

Kein Wunder das du "das Pech anziehst" so naiv wie du dich anstellst! Dir wurde hier schon geschrieben was zu tun ist. Alles schriftlich. Rechnung zurückweisen....

von MAMAundPAPA2013 am 20.07.2016, 09:24



Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Ja so sehe ich das auch. Du bist im Recht also hör auf dich zu ducken.

von Anja+Calvin am 20.07.2016, 12:01



Antwort auf Beitrag von 32+4

1. In Deutschland? 2. Was steht im MietV zur Haftung, Kaution, Abnahme etc? Gab es eine pers. Abnahme? 3. Die eigene Haftpflicht zahlt schon, selbst bei Schäden an der Mietsache - auch zu Hause - denn es wurde dann Eigentum des Vermieters, d.h. eines Dritten beschädigt. Hatte ich schon häufiger bei Mandanten, z.B. bei Brandflecken im Parkett... 4. Ein Ersatzanspruch - wenn überhaupt - besteht entweder in Höhe der Reparaturkosten oder in Höhe des Anschaffungspreises abzügl. der Abschreibung bzw. der Abnutzung (Neu für alt). Selbst wenn die Sachen noch fast neu waren, müssten sie euch für eine Abrechnung den Schaden dokumentieren (Fotos, Gutachten... und auch die schadhaften Sachen zur Verfügung stellen) und den Anschaffungspreis nachweisen. Deshalb würde ich als erstes erneut mit der Versicherung sprechen und mitteilen, dass es durch Nasenbluten etc. passiert sein kann (du es zumindest nicht ausschließen kannst), aber du die Höhe des Schadens bezweifelst. Der Vermieter müsste sich dann mit der Rechtsabteilung der Versicherung herumschlagen :) Wenn die Vers. -aus welchen Gründen auch immer- nicht übernimmt, dann geh selbst zum Anwalt. Die Sache ist nicht teuer und es bestimmt nicht wert, sich die Zeit damit zu vertreiben. Gruß, Speedy

von speedy am 22.07.2016, 14:01



Antwort auf Beitrag von speedy

danke speedy in deutschland rechnung o.ä. kam noch nicht an. steht ja außer frage, wenn etwas von uns übersehen wurde bei nachkontrolle und jemand etwas beschädigt hat, dann ist das zu übernehmen. Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstehende Schäden. Keine Kaution. Abnahme? Schlüsselübergabe bei An-und Abreise im Büro der Vermittlung Theoretisch kann ja jeder danach reingegangen sein. Wir sollten ausdrücklich auf Wunsch des Eigentümers das Tor nicht abschließen. Allerdings kann man das Ferienhaus nicht wirklich abschließen. Trotz Schlüssel und Türklinke hochdrehen (Anweisung Eigentümer), geht es nicht zu schließen. Aber das ist theoretischer abstrakter Gedankengang :-) Die Versicherung kann ich ja noch mal kontaktieren, wenn wirklich eine Rechnung ankommt?! :-)

von 32+4 am 22.07.2016, 15:35