Reisen und Urlaub mit Kindern

Forum Reisen und Urlaub mit Kindern

Eine Buchung oder zwei Buchungen - rechtliche Frage

Thema: Eine Buchung oder zwei Buchungen - rechtliche Frage

Hallo Ihr wie unten schon erwähnt können wir unsere Wunschreise nur als zwei Doppelzimmer buchen. Preislich ist daas egal ob eine Buchung oder zwei allerdings bietet HC ja die 100.- Rabattgutscheine an, entweder eine buchung und 100.- billiger oder man macht zwei daraus und löst es jeweils ein, 100.- gewinn. Macht es Nachteile zwei Buchungen zu haben, das Hotel fügt diese eh nach unserem Wunsch zusammen wegen Ellert und der Verbindungstür dann. Wenn man zwei Buchungen hätte würde ja die Buchungssumme niedriger sein undd ie ADAC Versicherung bei uns würde so wie sie ist greiffen. Mache ich eine Buchung draus muss ich die Summe erhöhen. Die Fragestellung klingt gerade für mich ganz naiv aber sicher hat die eine wie die andere Wahl ja auch Konsequenzen. Anbieter wäre der Selbe, Flugzeug bzw Fluglinie auch. Juristen vor - bitte um Input. dagmar

von Ellert am 12.09.2015, 18:27



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde es nicht machen, denn theoretisch kann es - z.B. bei Überbuchungen von Flug und/oder Hotel - passieren, dass dann eine Reise aus diesen zwei Buchungen kurzfristig umgebucht wird. Du buchst dann ja über HC direkt beim Veranstalter und da ist das Hotel eben nicht dein Vertragspartner und hat keinen Einfluss darauf.

von Alexa1978 am 13.09.2015, 10:26



Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Flug umbuchen würde bei mir sofort storno bedeuten darf man wen ich nun buche das Hotel umbuchen wegen Überbuchung, nicht die die qusi kurz vorher buchen ? Auch bescheiden, wenn ich also dann wegen Ellert eine der beiden Zimmer storniere dann sind beide Zimmer storniert sonst macht die reiserücktritt ja auch nicht mit *grübel* dagmar

von Ellert am 13.09.2015, 11:45



Antwort auf Beitrag von Ellert

Das ist eben das Problem. Natürlich kannst du kostenfrei stornieren, wenn der Vertrag (z.B. Flug) seitens Reiseveranstalter nicht erfüllt werden kann, aber eben nur die betroffene Buchung. Wenn du Pech hast sind eben nicht beide Buchungen betroffen.

von Alexa1978 am 13.09.2015, 12:59



Antwort auf Beitrag von Alexa1978

also kann bei ein und demselben Veranstalter und einer identischen Reise, gleiches Buchungsdatum der VA willkürlich mich dann umbuchen und den anderen nicht ? dagmar

von Ellert am 13.09.2015, 13:19



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, kann er. Und du kannst dann nur eine Reise stornieren. Ich würde das nicht machen, mir ist es am wichtigsten, dass wir auf jeden Fall zusammen fliegen. Wenn die Zimmerbuchung wegen des Alters der Kinder nicht möglich ist, würde ich ein anderes Hotel wählen.

von peta am 13.09.2015, 13:24



Antwort auf Beitrag von peta

Du kannst aber sicherlich auch beide Buchungen miteinander verknüpfen lassen. Kenne das zwar nur von Flügen, aber müsste bei Pauschalreisen auch gehen. Bei Flügen hatte ich einen Prämienflug und meine Männer einen normalen - die Buchungen wurden so miteinander verknüpft, als ob es eine Buchung war. Am besten mal bei HC anrufen. LG Ines

von Ines & Niklas am 13.09.2015, 13:41



Antwort auf Beitrag von Ines & Niklas

allerdings schwanke ich halt imemr noch zwischen abwarten und gleich buchen Hotel und Zeit etc ist fix ich such ja das Hotel nicht nach Zimmern aus. zwei Zimmer sind doch gut dann , Verbdindungstür hat mir ds Hotel auch versprochen dagmar dagmar

von Ellert am 13.09.2015, 15:46



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir hatten im Oktober auch 2 Buchungen, die vom Reisebüro dann verknüpft wurden. Hat gut geklappt. Und wenn die Buchungen verknüpft sind, können beide Buchungen storniert werden, wenn was ist.

von jennysmum am 13.09.2015, 20:09



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn du dich mit Neele buchst und Deinen Mann mit Ellert könntet ihr im Krankheitsfall auch nur eine Buchung stornieren. Trini

von Trini am 13.09.2015, 20:45



Antwort auf Beitrag von Trini

ich würde mich mit Ellert buchen und dann ggf stornieren und Neele und Martin könnten immer noch fliegen zum Tauchen. Wenn mit Ellert was ist zahlt die Reiserücktritt ja nichts dann hab ich nur eine Reise in den Sand gesetzt dagmar

von Ellert am 13.09.2015, 21:05



Antwort auf Beitrag von Ellert

Trini

von Trini am 13.09.2015, 22:12



Antwort auf Beitrag von Trini

Wenn Ihr eh nichts bekommt, wenn mit Ellert was ist, würde ich auf jeden Fall 2 Buchungen vornehmen, aber verknüpfen lassen.

von jennysmum am 14.09.2015, 09:17



Antwort auf Beitrag von jennysmum

Okay. Damit könnte man eine getrennte Buchung argumentieren. Aber ansonsten sieht es ... naja ... schon ein bisschen dreist aus, extra zwei Buchungen zu machen um 2 x den Gutschein einlösen zu können, dann aber die Buchungen miteinander verknüpfen zu lassen. Aber das Argument bzgl. der Möglichkeit einer (Teil-)Stornierung fände ich jetzt nachvollziehbar und gerechtfertigt. Drücke die Daumen, dass ihr was passendes findet!

von Alexa1978 am 14.09.2015, 12:59



Antwort auf Beitrag von Alexa1978

wir haben zwei verschiedene Gutscheine aus den Bewertungspunkten... Allerdings bei fast 5000.- zwei einzulösen hätte ich ken schlechtes Gewissen denn 1200.- ist für einen GS Mindestbuchungswert, da sieht man den Gewinn ans ich der verschmerzbar ist adgmar

von Ellert am 14.09.2015, 13:39