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Flugverspätung - Schlichtung über SÖP ohne Erfolg

Thema: Flugverspätung - Schlichtung über SÖP ohne Erfolg

Unser Schlichtungsantrag aus Nov 2016 wegen einer massiven Flugverschiebung wurde heute abgelehnt. Begründung: Wir wurden mindestens zwei Wochen zuvor informiert. Naja, das war wohl abzusehen. Die Fluggesellschaften können also weiter machen, was sie wollen, **grummel...

von Tini_79 am 20.07.2017, 10:31



Antwort auf Beitrag von Tini_79

... in der Fluggastrechteverordnung ... Dann ist es zwar trotzdem ärgerlich und vielleicht mag man auch die Verordnung als nicht weitgehend genug ansehen, aber dass die Fluggesellschadtenmachen können, was sie wollen, sti,,t so auch wieder nicht ...

von Sille74 am 20.07.2017, 12:19



Antwort auf Beitrag von Sille74

Naja, ich habe öfter das Gefühl, dass diese Verschiebungen schon Methode sind. Sei es, um deren Ausnutzung zu optimieren oder einfach mehr zu verkaufen? Vor 10 Jahren passierte uns das nie, nun hat es uns in kurzer Zeit zweimal getroffen und andere hier im Forum berichten ja auch häufig davon. Die Flugzeiten waren uns in der Vergangenheit schon recht wichtig, da wir mit Baby/ Kleinkind reisten. Da sucht man ewig und gibt uU mehr Geld aus für einen angenehmen Flug und im Endeffekt kann die Fluggesellschaft dann alles einfach abändern. Welche Gründe gibt es denn wohl für so etwas? Wir mussten den Transfer zum Flughafen bezahlen, zur anderen Zeit hätten wir gefahren werden können- nur als Beispiel. Davon ab ist es für mich ein Verlust von Urlaubszeit, wenn ich anstelle von 11 Uhr erst um 18 lande.

von Tini_79 am 20.07.2017, 15:00



Antwort auf Beitrag von Tini_79

Das ist ja alles richtig. Garantiert passiert das, um irgemdwie die Auslastung oder was auch immer zu optimieren. Für uns sind Flugzeiten auch einwichtiges Kriterium. Ich möxhte z.B., auch wegen der Kinder, nicht zu früh morgens und nicht zu spät nachmittags/abends fliegen und würde mich auch sehr ärgern, wenn der bewusst um 9.30 Uhr gebuchte Flug auf 5.30 Uhr oder so vorverlegt oder, noch blöder, weit nach hinten geschoben würde, auch wenn es "schon" 14 Tage vorher mitgeteilt worden wäre. Keine Frage! Aber es ist eben auchnicht so, dass es völlig ausufernd gemacht werden kann, sondern es gibt ja den Rahmen der Fluggastrechteverordnung, und solange sich die Fliggesellschaften innerhalb dessen bewegen, kann man RECHTLICH eben nix machen ... Aber man kann natürlich die Gesellschaften, vei denen das gehäuft vorkom,t, so gut es geht meiden ...

von Sille74 am 20.07.2017, 15:19



Antwort auf Beitrag von Tini_79

die gehen an die Fluggesellschaft und nicht an den Reiseveranstalter gegen den müsste man vorgehen, denn der darf das eindeutig nicht. Auch hier ist die Rechtsprechung eindeutig, auch darf die Flugzeit imveertrag nicht unverbindlich sein - kein Anbieter aber zahlt Entschädigung , nur wenn man klagt und durch Instanzen. Verbraucherschutz etc nenen da alle Urteile, aber was nutzt es wenn die nicht zahlen ? dagmar

von Ellert am 20.07.2017, 15:21



Antwort auf Beitrag von Ellert

Dass sich die SÖP nur an das Vwrkehrsunternehmen (die Fluggesellschaft) wendet, ist aber kein Fehler ihrerseits, sondern eine Frage ihrer Aufgabenstellung (Zuständigkeit klingt zu behördenmäßig): sie ist explizit zur Streitbeilegung zwischen Beförderungsgast und Verkehsunternehmen da. Reiseveranstalter sind schlicht nicht ihre Ansprechpartner ...

von Sille74 am 20.07.2017, 17:43



Antwort auf Beitrag von Sille74

da versuchen wir es gerade gegen fti aber das sind ja alles dann auch diese unverbindlichen Einigungen wir wir es nun mit Sun express haben einmal sagen sie wir zahlen dann zahlen sie doch nicht und überlegen es sich anders dann wieder wir zahlen auf das Geld warte ich auch schon ewig, da wird nichts kommen... dagmar

von Ellert am 20.07.2017, 17:53



Antwort auf Beitrag von Ellert

Was meinst Du mit "verweisen"? Einen Hinweis, zumindest auf Nachfrage, wird sie dann wohl schon geben, denke ich. Aber ob man erwarten kann, dass sie die Sache insofern "verweist", als dass sie sie samt Unterlagen am die richtige Stelle weitergibt ...? Ich finde, das wäre super serviceorientiert und würde es nicht verlangen ... Ich denke schon, dass ein Schlichtungsergebnis rechtsverbindlich ist, vergleichbar mit einem Vertrag. Ich glaube zwar nicht, dass man daraus direkt vollstrecken kann, aber eine Klage aus dem Sxhlichtungsvertrag dürfte ja ziemlich sicher erfolgreich sein (und dann vekommt man ja auch seine Kosten für die Klage ersetzt) ... Also, ich würde da auf keinen Fall nachgeben ...

von Sille74 am 20.07.2017, 18:17



Antwort auf Beitrag von Sille74

dass sie leider nicht zuständig sind aber man sich da und dort hinwenden kann., Hinweis aus der HP von Zentrum für Schlichtung e.V. Den Parteien steht es frei, den Schlichtungsvorschlag des Streitmittlers anzunehmen oder nicht. Die Schlichtungsstelle kann keine Einhaltung der vereinbarten Lösung erzwingen, die Parteien haben für einen vollstreckbaren Titel selbst zu sorgen. Der Rechtsweg steht beiden Parteien in jedem Stadium des Verfahrens offen.

von Ellert am 20.07.2017, 20:09



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, das wäre natürlich wünschenswert, dass man bei Unzuständigkeit einen Hinweis bekommt, welche Stelle denn dann die richtige ist ... Na ja, dass der Schlichtungsvorschlag nicht angenommen werden muss, ist ja klar. Aber dann ist der Streit ja auch nicht geklärt, es ist KEINE Schlichtungsvereinbarung zustandegekommen. Dann bleibt nichts anderes als der ordentliche Rechtsweg mit offenem Ausgang ... Wenn aber beide Parteien den Schlichtungsvorschlag annehmen, dann ist ja ein Vertrag zustandegekommen, der sicherlich gerichtsfest ist (er wird ja von den Spezialisten der Schlichtungsstelle formuliert ...). Dass es noch kein vollstreckbarwr Titel ist, leuchtet ein. Denn das können eben nur gerichtliche Urteile oder Vergleiche sein (und ich vielleicht auch Schiedssprüche, wenn das gesetzlich so vorgesehen ist, das weiß ich jetzt nicht so genau). Und dass die Schlichtungsstelle die Einhaltung nicht erzwingen kann, ist auch klar. Dafür hat sie ja keinerlei Kompetenzen ... Wie gesagr, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird, muss man klagen, hat aber mit einer Klage sixher sehr gute Erfolgsaussichten. Auf der HP der SÖP: "Stimmen Reisende als Beschwerdeführer und Verkehrsuntwrnehmen als Beschwerdegegner der Schlichtungsempfehlung zu, entsteht zu dem vorgeschlagenen Ergebnis zwischen beiden Parteiem eine Rechtsverbindlichkeit wie bei einem (Veegleichs)Vertrag."

von Sille74 am 20.07.2017, 20:37



Antwort auf Beitrag von Sille74

10 Tage her seit sie behauptet haben gegenüber der SÖP dass die Zahlung angewiesen sei - hahaha wers glaubt - dagmar

von Ellert am 20.07.2017, 20:39



Antwort auf Beitrag von Ellert

Da bin ich auch gespannt ... Wäre echt blöd, wenn Ihr dem Geld hinterher rennen müsstet ...

von Sille74 am 20.07.2017, 21:09



Antwort auf Beitrag von Sille74

dagmar

von Ellert am 21.07.2017, 10:49