Frage: Zwischenzeugnis Elternzeit -2

Hallo Frau Bader, kurz noch eine Frage zum Zwischenzuegnis vor der Elternzeit (wenn ich überhaupt eins kriegen sollte): Soll im Zeugnis die Elternzeit angegeben werden, also z.B. als Grund für die Zeugniserstellung oder ist dies negativ zu werten? Oder soll einfach drinnen stehen, "das Zeugnis wird auf Wunsch des Arbeitnehmers erstellt" ohne weiere Angabe vom Grund? Danke!

von milaaa am 11.07.2012, 08:53



Antwort auf: Zwischenzeugnis Elternzeit -2

Hallo, letzteres wäre eleganter! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2012



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