Frage: Zurück zum Mädchen namen...

Hallo Frau Bader, Ich bin seit gut 4 Jahren geschieden und lebe in einer neunen Partnerschaft. Ich habe noch eine 9 Jährige Tochter die nicht die Leibliche tochter von meinem Ex-Mann ist. Mein Ex-Mann und ich hatten nach der Hochzeit bei meiner Tochter eine Namensschänkung gemacht, weil meine Tochter erst mein Mädchen namen hatte nach der Hochzeit wollten wir halt das Sie den Ehe namen bekommt. Das hat ja auch geklappt. nun bin ich aber schon seit 4 Jahren gescieden und erwarte von meinem neuen Partner ein Kind und nun möchte ich aber wieder mein Mädchen namen annehmen. Meine Frage ist jetzt: Kann meine Tochter auch meinen Mädchen namen wieder annehmen? Den ihre erste Geburtsurkunde seht sie ja mit meinem Mädchen namen drinne???? Oder muss meine Tochter jetzt den Ehe namen weiterhin behalten , obwohl er nicht der leibliche Vater ist? Ich habe auch das alleinige Sorgerecht für Sie? Wäre ja schön wenn das gehen würde.

von koco_wob am 09.01.2013, 22:41



Antwort auf: Zurück zum Mädchen namen...

Hallo, ist das Kind von Ehemann 1 adoptiert? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2013



Antwort auf: Zurück zum Mädchen namen...

Da Ost ja mal Do ein Fall, hier wird ja oft danach gefragt, genau aus dem Grund sollte man sich das gut überlegen mit der Einbenennung! Hab das gefunden http://www.juraforum.de/lexikon/einbenennung

von CKEL0410 am 10.01.2013, 00:05



Antwort auf: Zurück zum Mädchen namen...

ich verstehe den Link nicht! Kann die Mutter nun eine neue Einbenennung unter ihrem Geburtsnamen machen lassen oder nicht (auch wenn eine Rückbenennung nicht möglich ist)?

von Pamo am 10.01.2013, 10:47



Antwort auf: Zurück zum Mädchen namen...

Die Chancen sind gut. Du hast alleiniges Sorgerecht und es könnte zum Kindeswohl sein. Bei einer erneuten Heirat bist Du wohl schlauer dann und benennst das Kind nicht wieder um.

von Sternenschnuppe am 10.01.2013, 13:40



Antwort auf: Zurück zum Mädchen namen...

Sooooo Ich war heute beim Standesamt und habe mal nachgefragt. Stand der dinge ist da wir bei meiner Tochter eine Namensschenkung gemacht haben muss ich jetzt nun ein antrag stellen und das kann ganz nach Einkommen sich von Kosten bis zu 1022,- € Belaufen. Und da meine Tochter noch unter 12 ist wird das Kind noch vom Jugendamt befragt.... Also eine reine Tortur.....

von koco_wob am 10.01.2013, 16:17



Antwort auf: Zurück zum Mädchen namen...

Seit mir nicht böse, aber ich finde das ist echt übel mit der "Namensspringerei". Deine Tochter tut mir wo wirklich leid. Mit 9 Jahren schon 3 verschiedene Nachnamen. Und was passiert im Falle einer erneuten Heirat, soll sie dann den 4ten Nachnamen bekommen? Hier sieht man eigentlich recht klar, warum der Staat eine Namensänderung nur in bestimmten Fällen zuläßt.

Mitglied inaktiv - 10.01.2013, 16:59



Antwort auf: Zurück zum Mädchen namen...

Ein Name ist ein elementarer Bestandteil ihrer Person. Das hast Du ja auch unterschrieben. Ich finde es sehr gut, dass so etwas ganz genau geprüft wird. Und bei Euch auch, wenn sie Deinen Mädchennamen wieder bekommen kann.

von Sternenschnuppe am 10.01.2013, 17:01



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