Hallo, Ich bin Krankenschwester und schwanger in der 20.Ssw. Ich befinde mich schon im Beschäftigungsverbot, da ich auf meiner Station teilweise wirklich schwer heben musste und wir momentan wenig Personal haben. Somit hat mein Arbeitgeber auf Grund der psychischen und physischen Belastung beschlossen, mich von der Arbeit frei zu stellen. Ich würde die Zeit gern sinnvoll nutzen und eine Weiterbildung zur Fachwirtin machen. Kann ich denn schon im BV mit der Weiterbildung beginnen? Von meiner Frauenärztin ist das bewilligt. Muss ich mich da evtl nochmal beim Arbeitgeber melden und evtl um Erlaubnis bitten? Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus für die Antwort
von SaSaSt1992 am 03.03.2020, 11:48