Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elterngeldberechnung für Eltern mit Mischeinkünften. Wenn ich vor der Geburt meines Kindes selbständig war, wird ja das Kalenderjahr vor der Geburt (und nicht die 12 Monate vor Geburt des Kindes) zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Was ist, wenn ich in der Elternzeit mit dem ersten Kind mein Gewerbe abgemeldet habe und in dem Kalenderjahr, in dem das zweite Kind geboren wird also nicht mehr selbständig bin, sondern in einem Angestelltenverhältnis arbeite. Wie lange muss dann die Abmeldung vom Gewerbe her sein, damit nicht mehr das Kalenderjahr vor der Geburt des zweiten Kindes herangezogen wird? Vielen Dank für ihre Hilfe!
von spring36 am 30.05.2017, 19:53