Guten tag ich bin mutter von 4 kindern .für die ersten drei habe ich das alleinige sorgerecht für die letzte haben ich und mein freund das gemeinsame sorgerecht meine kinder sind 12,10,7 und die kleineste fast 2.Nun meine frage ich lebe mit meinem freund seit 15 jahren zusammen alle kinder sind von ihm ich möchte mich trennen und in meine heimatstadt schwedt wieder zurückziehen da ich dort aussicht auf arbeit habe und so aus dem harz4 raus kommen würde betreuen würde meine eltern die kids wenn ich arbeuten wäre nach der schule oder kita kann ich so einfach umziehen oder kann er mir das verbieten wohne jetzt in b. ist also auch ein anderer landkreis und ich will zurück in die uckermark,Kann ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen? wenn ja wo ohne das er wind von bekommt mein freund kümmert sich nur um seine belange familie ist im egal bin viel alleine .hier hab ich kaum jemanden in meiner heimatstadt hab ich viele freunde meine eltern und meine geschwister die mich alle unterstützen würden bitte um schnelle antwort ich bin seelisch am ende weil er das ausnutzt mit dem gemeinsamen sorgerecht.ps verheiratet sind wir nicht wollten wir damals deshalb auch die zustimmung zwecks gemeinsamen sorgerecht
von
germania78
am 01.09.2012, 17:23
Antwort auf:
umzug in eine andere stadt eltern habe beide das gemeinsame sorgerecht
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2012
Antwort auf:
umzug in eine andere stadt eltern habe beide das gemeinsame sorgerecht
ich habe keine ahnung wie weit der ort wo du hinwillst von dem ort, wo der vater lebt weg ist, aber ja:
er kann das abr beantragen und dir einen umzug zumindest mit dem kleinsten kind erschweren.
du kannst das aufenthaltsbestimmungsrecht für das kleine kind beantragen und dann wäre zumindest klar, daß die kinder alle bei dir leben. wo du dann hinziehen darfst, darüber kann man sich dann streiten.
dem familiengericht sind übrigens das "warum" du umziehen willst, egal.
du bringst die kinder aus dem dunstkreis des vaters und erschwerst dadurch den kontakt, bzw den umgang.
so lautet die argumentation und du solltest dir schon mal überlegen, wie du aktiv den umgang mitgestalten kannst....
Mitglied inaktiv - 01.09.2012, 18:11
Antwort auf:
umzug in eine andere stadt eltern habe beide das gemeinsame sorgerecht
Halloja er kann es verhindern,da er zumindest für ein Kind das Sorgerecht hat,wenn dann musste er zustimmen! Wenn du einfach so gehst kannst du Probleme bekommen. Sind alle Kinder von ihm? Wieso hat er nur das sr für das kleinste wenn alle von ihm sind, ich schätze mal wenn es vor Gericht geht wird er das Sorgerecht haben wollen und auch gute Chancen haben,da er es beim kleinen auch hat! Wind wird er davon so oder so bekommen.
Bloß nicht einfach wegziehen, die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt momentan dort, da sie dort zur Schule gehen. Wurde er denn Nein sagen zum Umzug?
von
CKEL0410
am 01.09.2012, 18:13
Antwort auf:
umzug in eine andere stadt eltern habe beide das gemeinsame sorgerecht
Wenn du eine Antwort möchtest, musst du die Frage umformulieren, damit es keine Einzelfallberatung ist.
Für den Fall, dass die Frage tatsächlich ernst gemeint ist (was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann) kommt hier der gutgemeinte Rat, nicht so viele persönliche Infos preiszugeben...
von
Bernsteinelfe
am 01.09.2012, 21:05
Antwort auf:
umzug in eine andere stadt eltern habe beide das gemeinsame sorgerecht
...wenn er "nicht Wind davon" bekommen soll ist es wenig schlau von Dir, Deinen kompletten Namen samt Wohnort zu veröffentlichen....
Mit wenigen Klicks kann hier jeder so ziemlich alles über Dich wissen!
von
Andrea6
am 02.09.2012, 22:09
Antwort auf:
umzug in eine andere stadt eltern habe beide das gemeinsame sorgerecht
Lass dich dvon nicht entmutigen! Es klingt so, als solltest Du wirklich den Schritt der Trennung wagen, um auf eigenene Beinen zu stehen.
Wenn die Frage mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt ist und du das ok zum Umzug hast, kannst Du unter http://www.umzugsunternehmen24.de/ verschiedene Umzugsunternehmen vergleichen. Dadurch kannst Du einiges an Geld sparen.
Ich wünsche Dir alles Gute!
von
Kati_M
am 11.09.2012, 10:30