Hallo Frau Bader, ein etwas komplizierter Fall, bei dem Sie hoffentlich helfen können: Schwangere (Geburtstermin Mai) wurde vom FA ein Beschäftigungsverbot ausgestellt seit Jahresbeginn. Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 20 Stunden, der seit etwa 3 Jahren aber mit stets jährlich oder halbjährlich befristeten Änderungsverträgen auf jeweils 40 Stunden erhöht wird. Der letzte dieser Änderungsverträge lief Ende Januar aus, das überwiesene Februargehalt wies nun lediglich den Wert für 20 Stunden aus. Ist dies rechtens?
von Gooner am 04.03.2012, 13:13