Hallo Frau Bader, ich möchte ab Ende des Jahres wieder in Teilzeit (60%) in Elternzeit zu arbeiten beginnen. Für die vereinbarten Arbeitstage würde ich aber eine höhere Stundenanzahl (mind. 8 Std.), als die normale Tagesarbeitszeit/Vollzeit (7:48) arbeiten und dafür nur an 2-3 Tagen die Woche. Steht mir im Krankheitsfall für die betreffenden Tage nur 7:48 zu oder mind. 8 Std.? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
von lyla2009 am 10.03.2016, 10:10