Frage: Stundenbuchung

Hallo Frau Bader, ich möchte ab Ende des Jahres wieder in Teilzeit (60%) in Elternzeit zu arbeiten beginnen. Für die vereinbarten Arbeitstage würde ich aber eine höhere Stundenanzahl (mind. 8 Std.), als die normale Tagesarbeitszeit/Vollzeit (7:48) arbeiten und dafür nur an 2-3 Tagen die Woche. Steht mir im Krankheitsfall für die betreffenden Tage nur 7:48 zu oder mind. 8 Std.? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

von lyla2009 am 10.03.2016, 10:10



Antwort auf: Stundenbuchung

Hallo, auch das verstehe ich nicht. Sie bekommen doch den Lohn im Krankenheitsfall weiter, egal an welchen Tagen Sie krank waren Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2016