Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stundenbuchung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stundenbuchung

lyla2009

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Hallo Frau Bader, ich möchte ab Ende des Jahres wieder in Teilzeit (60%) in Elternzeit zu arbeiten beginnen. Für die vereinbarten Arbeitstage würde ich aber eine höhere Stundenanzahl (mind. 8 Std.), als die normale Tagesarbeitszeit/Vollzeit (7:48) arbeiten und dafür nur an 2-3 Tagen die Woche. Steht mir im Krankheitsfall für die betreffenden Tage nur 7:48 zu oder mind. 8 Std.? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch das verstehe ich nicht. Sie bekommen doch den Lohn im Krankenheitsfall weiter, egal an welchen Tagen Sie krank waren Liebe Grüße NB


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