septembermaus06
Hallo, Situation: Kind lebt eigentlich bei Mutter, unterhalt Wird regelmäßig und pünktlich bezahlt vom Vater. Umgang gut und regelmäßig. Seit drei Monaten ist das Kind nun beim Vater, der für alle Kosten aufkommt. Frage: steht ihm nicht wenigstens das Kindergeld für den Zeitraum zu? Denn unterhalt ist ja weiter an die Mutter gegangen, die ja laufende Kosten hat. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das normale Besuchsrecht ist ja deutlich überschritten - man hätte darüber nachdenken können, den Unterhalt komplett auszusetzen. Jetzt sollte er versuchen, sich gütlich zu einigen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, wäre fair ihm zumindest das Kindergeld zu geben. Die Kernfrage ist warum das Kind seit 3 Monaten da ist und wie lange es da noch sein wird. Allerdings muss der Vater diese Ansprüche geltend machen.
Mitglied inaktiv
Unterhalt steht der Mutter aber nicht mehr zu wenn das Kidn nicht mehr beim Vater ist - laufende Kosten hin oder her. Wobei die Frage auch lauten sollte, ist es vorrübergehend, oder dauerfhafter?
septembermaus06
Also, die Situation ist nur vorrübergehend, endet wohl auch bald. Grund war ihr Umzug. Andere Stadt und das Kind war schon an der neuen Schule in der neuen Stadt angemeldet! Allerdings hatten wir eben auch alle Materialkosten für die Schule usw. Und haben eben immer fleißig ihr den Unterhalt überwiesen da uns ja Sonst das JA aufs Dach steigt
Sternenschnuppe
Da wird nur ein Gespräch mit der Mutter helfen. Er hätte das vorher klären müssen, am besten schriftlich. 3 Monate übersteigt deutlich eine normale Besuchszeit, da er aber weiterhin überwiesen hat, ist das Geld weg. Wo ist das Kind denn jetzt gemeldet und will es dann zur Mutter wieder wechseln? So wie es sich liest zieht sie in Eure Stadt, vielleicht wäre nun das Wechselmodell eine gute Möglichkiet?
Die letzten 10 Beiträge
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung