Frage: Rücknahme des Krippenplatzes

Hallo Frau Bader, wir haben uns in 3 Krippen hier in unserer Gemeinde angemeldet. Im April erhielten wir die Zusage von unserem 2. Wunsch und bekamen auf Nachfrage bei unserem 1. Wunsch, die Aussage, dass es nur eine Zusage gibt, wir bei unserem 2. Wunsch zusagen sollen und wir zeitnahe vom 1. Wunsch eine Absage erhalten. Aufgrund der genannten Frist bis 29.04.2021, haben wir am 27.05.2021 zugesagt. Letzte Woche erhielten wir nun doch eine Zusage von unserem 1. Wunsch. Wir telefonierten mit beiden Leitungen, zum einen, da wir wissen wollten, ob es ein Versehen war (wir wollten nicht auf einmal ohne Platz dastehen, und wir bekamen die Aussage, dass 2 andere Familien abgesagt haben und wir die nächsten auf der Liste sind, der Platz also an uns geht und das Schreiben richtig ist) und fragten bei unserem 2. Wunsch wie wir absagen können. Daraufhin wurde zwischen beiden Leitungen und der Gemeinde hin und her telefoniert und man sagte uns, dass wir den Platz bei unserem 1. Wunsch nicht bekommen, da alle Familien nur eine Zusage erhalten und hier ein Fehler vorliegt. Wir haben ja aber eine schriftliche Zusage! Nun sollen wir das Rückmeldeformular mit der Aussage "wir nehmen den Platz nicht in Anspruch" an unseren 1. Wunsch zurück schicken. Ist das rechtens oder haben wir einen Anspruch auf den Platz? Danke vorab und viele Grüße Elmoo

von Elmoo am 18.05.2021, 12:11



Antwort auf: Rücknahme des Krippenplatzes

Hallo, wie die Vergabepraxis läuft hängt vom Bundesland ab. Grundsätzlich aber ist es so, dass die wesentliche Frage ist, ob Sie bei Wunsch 2 bereits zugesagt haben. Dann haben Sie mit denen einen verbindlichen Vertrag geschlossen aus dem Sie nicht wieder rauskommen, außer man stimmt zu. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass man grundsätzlich immer nur Anspruch auf einen Platz hat. Wenn Wunsch 2 zuerst da war, halte ich weitere Ansprüche auf Wunsch 1 für ausgeschlossen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2021



Antwort auf: Rücknahme des Krippenplatzes

Meiner Meinung nach korrekt. Das System soll ja genau das verhindern: dass Eltern sich bis kurz vor Kita-Beginn jeweils mehrere Optionen offenhalten bzw. abwarten, ob nicht doch noch etwas besseres kommt und so diese Plätze aber im Prinzip blockieren für andere Eltern. Ihr habt 3 Wünsche angegeben - bekommt ihr für Kita A eine Zusagen, müsst ihr diese annehmen und gebt damit die beiden anderen Optionen für andere Eltern frei. Das man euch jetzt eure Prio 1 nun doch angeboten hat, ist wohl tatsächlich ein Versehen. Das System selber sieht das so eigentlich nicht vor und meiner Meinung nach ist sie daher nicht verbindlich (Fehler passieren nun mal) - ihr habt ja bereits eine Zusage erteilt. Davon ab: Wunschkita ist so eine Sache. Man meint ganz oft, nur vom Ansehen genau zu wissen, welche Kita die Beste ist - nur, um dann oft festzustellen, dass das, was man als Eltern sooo toll findet, das Kind so gar nicht umhaut/interessiert. zB frisch gekochtes Essen ist super - wenn aber die Erzieherinnen dann doch eher wenig zugewandt sind, reißt das beste Essen das nicht wirklich raus. Ich kann euch verstehen - aber hängt euch nicht zu sehr an der Wunschkita auf. Außerdem habt ihr die beiden anderen Kitas ja auch offenbar gut genug gefunden, um dort einen Platz nehmen zu wollen. DIE Wunschkita zu bekommen wird aller Erfahrung nach nicht so irre wichtig sein, wie ihr jetzt gerade noch meint.

von cube am 19.05.2021, 07:44



Antwort auf: Rücknahme des Krippenplatzes

Hallo cube, vielen Dank für deine Rückmeldung. Wenn es nur um die Auswahl an Spielzeug oder das Essen gehen würde, würde ich es auch dabei belassen. Hier geht es aber um unterschiedliche Öffnungszeiten von 3 Stunden und einem damit verbundenen nicht unerheblichen finanziellen Aspekt. Rein rechtlich würde ich gerne konkret wissen, ob eine Zusage seitens der Krippe bindend ist und ich mich darauf berufen kann, oder eben nicht. Vielen Dank und viele Grüße

von Elmoo am 19.05.2021, 09:32



Antwort auf: Rücknahme des Krippenplatzes

Habt ihr bereits einen Vertrag unterschrieben dort? Dann ist der natürlich bindend. Ansonsten kommt es auf das System in eurem BL/Gemeinde etc an. Wenn dieses eine einmal getätigte Zusage als bindend festgelegt hat, dann ist sie eben auch bindend. Und dies scheint so zu sein, da du schreibst, die Gemeinden hätten bereits miteinander telefoniert und euch mitgeteilt, dass es sich hier um ein Versehen handelt und es nicht möglich sei, nun doch die andere Kita zu wählen. Klagen kann man natürlich immer - aber ob es euch das Wert ist? Ich schätze nämlich, das wäre eine Einzelfallentscheidung und kann nicht im Vorfeld definitiv für oder gegen euch beantwortet werden. Ganz unrechtlich: bei Angabe der Kitas, die für euch in Frage kämen, wusstest ihr doch schon bzgl. der Öffnungszeiten Bescheid. Wenn dann eine Kita so ungünstig für euch ist, hättet ihr sie besser gar nicht erst auswählen sollen. Ihr musstet ja damit rechnen, dass dies auf euch zukommen könnte. Daher kann das ja nun eigentlich nicht das Argument sein. Würde ich als Gemeinde/Stadt zumindest so sehen. Aber Frau Bader wird dazu ja noch eine konkrete rechtliche Auskunft geben. Alles Gute!

von cube am 19.05.2021, 11:36



Antwort auf: Rücknahme des Krippenplatzes

Hallo, habt Ihr denn einen Betreuungsvertrag von der "ersten" Kita bekommen und wenn ja, steht da etwas zum Thema "Kündigung" drin? Wir waren letztes Jahr in einer ähnlichen Situation (unsere Wunschkita bot uns zunächst keinen Platz an, dafür die Kita, die wir an Platz 2 gesetzt hatten, und den dortigen Platz haben wir dann natürlich innerhalb der gesetzten Frist angenommen, weil wir Sorge hatten, sonst womöglich ohne Kitaplatz dazustehen; dann kam die Wunschkita aber zwei Monate später mit einem "Nachrückangebot"). Bei uns war es kein Problem, bei der Kita, bei der wir zuerst zugesagt hatten, wieder abzusagen; ich hatte mit der Leiterin telefoniert und sie meinte, gemäß dem Betreuungsvertrag (in den ich bis dahin nicht diesbezüglich geschaut hatte) hätten wir ja eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wir könnten also unproblematisch kündigen und den Platz in der Wunschkita annehmen. Sie hatte damit auch gar kein Problem, sie meinte, sie könne den Platz unseres Kindes ohne Weiteres an ein anderes Kind vergeben, die Warteliste sei lang genug. Vielleicht gibt es bei Euch diesen Weg auch. Und wenn das nicht klappen sollte, frag vielleicht im Jugendamt oder beim Bürgermeister direkt nochmal nach. Natürlich sollen Eltern nicht mehrere Plätze blockieren können, aber darum geht es bei Euch ja gar nicht.

von Mörchen17 am 19.05.2021, 13:07



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