Nachforderung von anteiligen Krankenversicherungsbeiträgen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachforderung von anteiligen Krankenversicherungsbeiträgen

Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat mir (geringfügige) Krankenversicherungsbeiträge aus dem Jahr 2016 nachträglich abgezogen. Ich bin im ö. D. angestellt und gerade im Mutterschutz. Ich beziehe mich auf den § 37 TVöD (Ausschlussfrist). Demzufolge laufen die gegenseitigen Ansprüche nach 6 Monaten ab. Meine Frage wäre nun, ob die Nachforderung der Krankenversicherungsbeiträge auch darunter fallen oder ob diese der allgemeinen Verjährung unterliegen und diese damit rechtens sind. Vielen Dank! Vicky167

von Vicky167 am 27.10.2017, 13:49



Antwort auf: Nachforderung von anteiligen Krankenversicherungsbeiträgen

Hallo, warum wurden denn die nachträglichen Berechnungen vorgenommen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2017



Antwort auf: Nachforderung von anteiligen Krankenversicherungsbeiträgen

Es kommt darauf an, WARUM Krankenversicherungsbeiträge nachberechnet wurden.

von chrissicat am 28.10.2017, 20:40