Frage:
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
Hallo. Ich schreibe zu folgender Angelegenheit. Ich zahle schon immer Unterhalt, jedoch nach Vereinbarung. Nun wollte die Mutter eine Neuberechnung. Dafür hat sie sich einen Anwalt gesucht und mir ne Frist zur Einreichung der Unterlagen gegeben. Weil ich mir dachte, dass ihr meine Unterlagen nichts angehen, habe ich nicht darauf reagiert. Danach kann sie mir einen anderen(!!) Anwalt, mit dem wir die Sache geklärt und den Unterhalt neu berechnet hatten. Nun möchte der Anwalt, dass ich die Kosten trage, und zwar mit Faktor 1,3 der Geschäftsgebühr. Ich habe außerdem erkannt dass beide Anwälte in der selben Bürogemeinschaft sitzen.
Ist das so korrekt? Muss ich zahlen?
LG Dan
von
Dan79
am 31.03.2017, 11:24
Antwort auf:
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
Hallo,
wenn, dann einem. Aber nicht beiden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
Ganz kurz noch der Nachtrag: Es wird mit Verzug begründet. Ihre Mandantin also meine Ex musste sich aus ihrer Sicht den Anwalt nehmen, weil ich nicht reagiert habe.
Nun ist es ja so, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt, einen kostenlosen Anspruch auf eine Beistandschaft beim Jugendamt hat, der dann eben auch diese Angelegenheit kostenlos klärt. Sie hat sich dennoch an einen Anwalt gewendet. Wie ist das zu sehen bzw zu bewerten?
von
Dan79
am 31.03.2017, 12:02
Antwort auf:
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
Wenn du so fragst...warum hast du dich deinerseits nicht damals bei deiner Ex gemeldet, dass der Anwalt nicht nötig wäre, du dich jetzt von dir aus beim Jugendamt meldest und dort alle Unterlagen einreichen wirst?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.03.2017, 13:50
Antwort auf:
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
Ich hatte damals mit dem JA Kontakt aufgenommen. Die sagten, dass sie mir nicht weiter helfen können. Nur ein Anwalt kann etwas für mich tun. Sie sagten auch, dass nur die Elternteile Hilfe bekommen bzw. eine Beistandschaft bekommen, bei dem das Kind lebt.
von
Dan79
am 31.03.2017, 14:39
Antwort auf:
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
meine Information vom Jugendamt lautet, dass sie bei zu erwartenden Erhöhungen erst über 10% tätig werden. es kann schon sein, dass die mutter "abgewiesen" wurde.
grundsätzlich hast du aber eine Auskunftspflicht, wenn du die verletzt könnte es u.u. schon sein, dass du den Anwalt zahlen musst.
bin auf frau baders antwort sehr gespannt.
Mitglied inaktiv - 31.03.2017, 16:01
Antwort auf:
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
Verstehe ich das richtig so das BEIDE Schreiben von Anwälten kam? Dann wäre doch die Begründung für den zweiten schon absurd, weil sie ja gar nicht erst es ohne Anwalt versucht hat.
Das in einer Kanzlei verschiedene Anwälte tätig werden ist durchaus üblich. Ich hatte bei einem Autounfall 3 verschiedene - weil jeweils der andere gerade ausgeschieden war oder "etwas besseres zu tun hatte". Das der Prozess für mich nicht gerade positiv verlaufen ist muss ich wohl nicht erwähnen.
Mehrkosten die dadurch entstanden sind das du erst beim zweiten reagiert hast würde ich schon zu Deinen Lasten sehen. Kosten für den ersten müssten aber IMO Sache der Mutter sein - sie hätte es ja auch erst einmal anders versuchen können. Sei es Jugendamt oder indem sie dich direkt bittet. Wobei ich natürlich nicht weiß wie euer Verhältnis untereinander so ist, sprich ob solche Gespräche überhaupt möglich sind. wenn sie schon in der Vergangenheit nicht anders weiterkam wegen Dir, könnte man das sogar nachvollziehen.
Mitglied inaktiv - 31.03.2017, 16:20