Sehr geehrte Frau Bader, meine langjährige Elternzeit (nahtlos seit 1997) endet Ende Februar 2014. Ich möchte nicht in de Betrieb zurückkehren - einerseits aus organisatorischen Gründen (Wohnort-möglicher Arbeitsplatz; Minderbetreuung in Kindergarten und Schule; Haushalt mit sieben Kindern im Allg.), andererseits bin ich aktuell auch nicht wirklich arbeitsfähig (Fibromyalgieerst kürzlich diagnostiziert, ständige Wirbelblockaden bei kleinsten BEwegungen, Neigung zu Depressionen etc.) . Krankgeschrieben bin und war ich als "nur" Hausfrau natürlich in den ganzen Jahren nie. Nun frage ich mich, ob in Bezug auf eine evtl. Verschlechterung meines Gesundheitszustandes in der Zukunft bei der Kündigung irgendetwas beachten muss, um nicht etwaige Nachteile in Bezug auf meine Rente zu erfahren, v.a. falls die Fibromyalgie z.B. doch noch zu einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit führen sollte, was bei vielen Patienten der Fall ist? Einfach nur kündigen oder was muss ich beachten? Vielen Dank und liebe Grüße Fee
Mitglied inaktiv - 19.11.2013, 10:30