Mika30
Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Januar 2018 drei Jahre alt und wird bis jetzt Zuhause betreut. Sein Bruder (5) geht seit er drei ist in den örtlichen ev. Kindergarten. Nun habe ich den Kleinen als Geschwisterkind im Januar 2017 ebenfalls dort angemeldet, also 12 Monate im Voraus. Nun sagte man mir heute, dass er voraussichtlich erst im September 2018 einen Platz bekommt. Ich arbeite bereits stundenweise wieder und wollte eigentlich ab März 2018 in Teilzeit in meinen Beruf zurückkehren, was ich somit nicht kann. Welche Schritte muss ich gehen, um die Betreuungsplatzgarantie ab drei dort einzufordern? Vielen Dank für Ihre Auskunft, Mika
Hallo, Sie haben ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch schon vor September 2018. Jedoch nicht in einem bestimmten Kindergarten. Der Kindergarten hat natürlich das praktische Problem, dass die Plätze erst frei werden, wenn die Schulkinder den Kindergarten verlassen. Liebe Grüße NB
Tina_33
Du hättest ihn vermutlich für September 2017 dort anmelden müssen, da Plätze üblicherweise nicht während des laufenden Kiga-Jahres vergeben werden.
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