Frage:
Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
Hallo,
kurze Schilderung: ich bin im 8. Monat schwanger und habe mich nicht unbedingt im Guten vom Vater des Kindes getrennt. Mache mir Sorgen, über die Ansprüche, die er nach der Geburt stellen wird, da mit ihm kein friedliches Auskommen möglich ist. Ist es Pflicht, vor der Geburt beim Jugendamt vorzusprechen. Was würde rein theoretisch passieren, wenn man gar nicht erst hingeht?
von
Jules McGee
am 20.12.2015, 13:53
Antwort auf:
Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
Hallo,
nein. Wenn es aber Konflikte gibt, uíst es besser, VOR ihm da zu sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2015
Antwort auf:
Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
Nö, wozu ? Oder will er das? Dann wäre es unklug das zu verweigern.
Hat er die Vaterschaft schon anerkannt?
Das wäre dort auf jeden Fall zu machen früher oder später.
Welche Ansprüche meinst Du? Seine und die Rechte des Kindes?
von
Sternenschnuppe
am 20.12.2015, 14:26
Antwort auf:
Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
hat dich das jugendamt zu einem gespräch aufgefordert?
vorgeburtlich mußt du nichts machen, nach der geburt bekommst du einen brief vom jugendamt, in dem nach dem vater des kindes gefragt wird, dann wird der angegebene angeschrieben, ob er die vaterschaft anerkennt und dann kann er ansprüche geltend machen.
Mitglied inaktiv - 20.12.2015, 14:26
Antwort auf:
Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
Erstmal danke, für die Antworten. Ich wurde weder von ihm noch vom Jugendamt mit einem Besuch konfrontiert. Mir wurde nur von der Beratungsstelle mitgeteilt, dass es notwendig wäre, vor der Geburt meines Babys zum Jugendamt zu gehen. Und da die Trennung recht frisch ist, stresst mich das so'n bisschen. Aber umso besser, dass ich ohnehin nach der Entbindung vom Amt kontaktiert werde. Eine Sache weniger, die ich initiieren muss.
von
Jules McGee
am 20.12.2015, 17:36
Antwort auf:
Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
Du kannst, erleichtert es halt etwas. Nach der Geburt wäre mir das weit aus stressiger. Glaub mir, du wirst froh sein was du Dir dann alles ersparen kannst weil schon wo geregelt. Gilt vor allen für die ersten 6-8 Wochen.
Ich fand es wenig spaßig nach dem heftigen Blutverlust noch etwas schwankend bei der Krankenkasse aufzuwarten wegen Geburtsurkunde damit ich das nächste Mutterschaftsgeld bekomme. Zudem durfte ich dann noch Elterngeld regeln, Kindergeld - was ja auch vorher nicht geht. dazu musste ich noch zum Amtsgericht weil mein ungeborener Sohn theoretisch hätte erben können (Schulden) weshalb ich für ihn ausgeschlagen hatte und das erst nach der Geburt endgültig geregelt werden konnte.
Den Schrieb vom Jugendamt hatten wir auch, weil unverheiratet und keine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung. Dazu ab musste bei uns der Kindsvater ALLE Anträge wegen Elterngeld und Kindergeld mit unterschreiben, obwohl auf der Geburtsurkunde kein Vater stand. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung nämlich erst nach der Geburt gemacht. Heißt, Jugendamt war da auch schon mal bei uns - auch das hat man dann noch im Wochenbett zu managen.
Deshalb, was du vor der Geburt machen kannst, zB auch beim Jugendamt dann wegen eventueller Negativbescheinigung, das regel jetzt. Nur so als Tipp.
Mitglied inaktiv - 20.12.2015, 18:04
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Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
wenn der junge getrennte vater aber ein beleidigter junger vater sein wird, wäre ich mir der bereitwilligen mithilfe ohne zugkräftige aufforderung nicht so sicher.
DEN stress braucht kein mensch.
da würde ich lieber machen lassen, als machen.....aber jeder hat so seine hobbys.
Mitglied inaktiv - 20.12.2015, 18:35
Antwort auf:
Ist der Besuch beim Jugendamt Pflicht?
Nee ebene. Alleine deshalb würde ich VOR Geburt zum JA. Damit die nämlich schon eine Akte hat, man dann nicht samt Neugeborenen da erst einmal hin muss das alles regeln usw. Kann man nach der Geburt bescheid geben, restlichen Dinge nachreichen und dann machen lassen.
Mitglied inaktiv - 20.12.2015, 21:18