Frage: Hallo Frau Bader

Wo muss mann bäschaftingungsverbot beantragen ? Oder ist das die aufgabe vom chef zu machen ! Oder bekomm ich das vom Frauenarzt verschrieben ??

von Lorik-Leo am 27.01.2015, 23:24



Antwort auf: Hallo Frau Bader

Hallo, besprechen Sie das mit Ihrem Frauenarzt! Wenn es ein allgemeiner Grund ist, ist der AG zuständig, bei einem speziellen Problem der FA Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2015



Antwort auf: Hallo Frau Bader

Hallo, das kommt auf den Grund an, warum ein Beschäftigungsverbot notwendig sein soll. Gesundheitsliche Gründe (z.B. Probleme in der Schwangerschaft wie Blutungen) oder gefährliche Arbeit (z.B. mit Blut o.ä.).

Mitglied inaktiv - 28.01.2015, 08:26