Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und finanzielle Einbuße

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und finanzielle Einbuße

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, danke, daß Sie sich trotz der komplizierten Lage mit meinem Problem befassen. Zu Ihrer Gegenfrage: Es hat ein Gespräch stattgefunden, in dem ausdrücklich und unmißverständlich darüber gesprochen wurde, daß ich wegen der Schwangerschaft "versetzt" werde. Bei diesem Gespräch waren mein Chef und der Geschäftsführer anwesend. Ich könnte beweisen, daß die Versetzung mit der SS begründet wurde, wenn mein Chef und der GF wahrheitsgemäß über dieses Gespräch berichten. Wenn beide dementieren habe ich keine Chance. Das Gespräch hat extra wegen meiner SS stattgefunden, weil der GF meinte, er könnte es nicht verantworten, mich weiter in den Außendienst zu schicken -in meinem Zustand - ständig Auto fahren - anstrengende Kundenespräche - etc.. Ich wollte weiter raus, aber da ist er fast böse geworden - nach dem Motto - ich wäre verantwortungslos! Sieht das Mutterschutzgesetz vor, daß schwangere Frauen keine Tätigkeit ausüben dürfen, bei der Sie Auto fahren und mit Menschen Kontakt haben müssen? Ich fühle mich irgendwie für meine Schwangerschaft bestraft. Der Telefonjob und die Aussicht auf weniger Geld frusten mich derartig, daß ich nicht schlecht Lust hätte, mich bis zur Schutzfrist krank schreiben zu lassen. Tolle Alternative, oder? Wie kann ich meinen Chefs beikommen? Danke! Ina Q.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ina, der GF und der Chef werden vor Gericht möglicherweise nicht die Wahrheit sagen. Das MuSchG sieht kein Beschäftigungsverbot vor. Ich würde mal mit dem Chef reden. Gruß, NB


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