Guten Tag,
Ich bin nun während meiner Elternzeit wieder schwanger. Diese hätte zu September 2019 geendet, ich habe meinen ag gefragt, ob wir die EZ nun kurzfristig aufkündigen können, da ich sowieso direkt wieder ein BV seitens des AG bekäme. Dieser hat mir nun jedoch gesagt, dass das aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich ist, da das Versicherungsbetrug wäre. Mein ET ist Mitte Januar, wenn ich es nun richtig verstanden hbe, hat man auch „nur“ das Recht, zum MS hin die EZ zu kündigen und nicht Monate vorher schon. Ich wollte aber gerne wissen, ob mein AG da nun im Recht ist mit seiner Aussage und der Ablehnung des ganzen.
von
Hermi18
am 19.06.2019, 14:05
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden?
Hallo,
ja, der Arbeitgeber kann die vorzeitige Beendigung ablehnen, zumal wenn Sie dann direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen würden. Sie können die Elternzeit also erst einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2019
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden?
ja, der AG hat recht. Du kannst die aktuelle EZ ennen Tag vorm neuen MuSchu beenden, nicht früher.
floe
von
la-floe
am 19.06.2019, 14:07
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden?
Dein AG hat teils recht. Nicht wegen der Begründung. Aber damit die vorzeitige Beendigung der EZ zu widersprechen. Er muss dieser nämlich grundsätzlich nicht zustimmen, unabhängig von der Schwangerschaft. Ausnahme wäre wenn erneuter Mutterschutz oder Härtefall. Beides trifft nicht zu.
Dir steht es aber zu innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten um so das neue EG zu erhöhen. Entweder bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Vermutlich wird dein AG verständlicherweise wenig Interesse haben dich jetzt in der EZ zu beschäftigen da du ja klar gemacht hast diese nur wegen eines BV vorzeitig beenden zu wollen. Ein BV würde aber so oder so voraussetzen das du auch arbeitsfähig bist, was auch eine Kinderbetreuung beinhaltet. Den auch wenn bisher bei euch alle ein BV bekommen haben, muss das nicht wieder so sein. Dein AG könnte auch hingehen und sagen er hat für dich geeignete Arbeit, dann müsstest du dieser auch nachgehen können.
von
Felica
am 19.06.2019, 14:15
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden?
das geht nicht. der AG sagt nein und da hat er recht. du arbeitest nicht also kommt ein bv eh nicht in betracht. wenn du nach der elternzeit anfangen möchtest zu arbeiten (dein kind muss halt betreut sein dass du arbeiten KANNST falls er ersatztätigkeit hat) DANN kann er ein bv aussprechen. wie lange hattest du eltenrzeit?
von
mellomania
am 19.06.2019, 14:32
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden?
Ja dein AG hat Recht, wenn er einer früheren Rückkehr aus der ez dir verwehrt. Man kann die ez nicht beenden, um nahtlos in ein BV zu rutschen. Dein AG kann sich dann den Lohn nicht über die KK zurück holen. Macht er es doch, Versicherungsbetrug. Die KK braucht den Lohn nicht zu erstatten. Warum auch, bist ja in offizieller Elternzeit.
Mitglied inaktiv - 19.06.2019, 14:34