Hallo zusammen.
Meine 1.tochter kam im sept14 zur welt. Hierführ beantragte ich 2J elternzeit (1J.elterngeld). Nach dem 1.Lj.begann ich auf minijobbasis im selben betrieb zu arbeiten u. Bekam im märz16 ein BV fürs 2.kind welches im august16 zur welt kommen soll.
Nun rät mein Arbeitgeber das beschäftigungsverbot (v.märz16) als aufgehbungsdatum meiner elternzeit zu nehmen. Leider sehe ich den sinn dahinter nicht. Können sie mir weiterhelfen?
von
untermieter2
am 22.06.2016, 13:25
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden,zum datum des BV 2.kind?!
Hallo,
ich weiß nicht, was der Arbeitgeber plant, dies geht jedoch natürlich nicht.
Sie sind da ganz schnell selber in der Betrugsschiene gegenüber der Krankenkasse.
Die Elternzeit beenden können sie erst am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Davor bekommen Sie den Minijoblohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2016
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden,zum datum des BV 2.kind?!
Er hat Dir nicht gesagt warum ?
Dann kann es nur einen Grund haben.
Ich vermute ! er will die Krankenkasse betrügen und sich Dein Vollzeitgehalt in die Tasche stecken. Das hätte er nämlich bekommen von der KK da Dein Vollzeitvertrag wieder aufgelebt wäre.
Welch kriminelle Energie, krass, und es wäre auf Dich zurückgefallen.
Sowas fliegt bei der KK nämlich sofort auf.
von
Sternenschnuppe
am 22.06.2016, 13:30
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden,zum datum des BV 2.kind?!
Hallo,
auf keine Fall machen. Das ist Sozialbetrug!
Daher - in Elternzeit mit BV auf Minijobbasis bleiben.
Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 14:03
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden,zum datum des BV 2.kind?!
Hast du den Minijob in EZ gemacht, wenn ich das richtig verstehe? Geh, wie die anderen schon gesagt haben bloß nicht auf das ein. Kündige deine EZ fristgemäß zum Beginn deines Mutterschutzes für das zweite Kind. Dann würdest du vollen Mutterschutzlohn bekommen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 14:20
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden,zum datum des BV 2.kind?!
Mein arbeitgeber argumentiert mit der klausel ,welche im minijob änderungsvertrag drin steht. : “ der minijob-vertrag, läuft bis zum ende der elternzeit des 1.kindes“ da das beschäftigungsverbot im märz ausgestellt wurde, hätte der minijob vertrag laut AG keinen bestand mehr u. Mein hauptvertrag greift wieder.
von
untermieter2
am 23.06.2016, 14:09
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden,zum datum des BV 2.kind?!
Das ist , sorry, totaler Blödsinn.
Wenn das automatisch so wäre, dann müsste er Dich ja nicht fragen ob Du das machst ;-)
Hast Du denn den Minijoblohn bekommen im BV ?
von
Sternenschnuppe
am 23.06.2016, 15:50