Hallo,
Ich habe vor meinen Arbeitgeber zu bitten meine Elternzeit (2 Jahre) schon nach einen Jahr zu beenden, damit ich Vollzeit arbeiten kann. Mit 30 Stunden in der Woche würde ich nicht genug für unseren Lebensunterhalt verdienen.
Nun habe ich aber die begründete Befürchtung, dass ich direkt gekündigt werde, wenn ich die Elternzeit beende und damit mein Kündigungsschutz wegfällt.
Diese Kündigung wäre dann ja sozusagen selber verschuldet, weil ich eigentlich nicht hätte gekündigt werden können...
Würde ich dann ALG1 bekommen, oder würde ich wegen eigener Schuld erst einmal 3 Monate gesperrt werden (oder sowas ähnliches)?
MfG eye
von
Eyekona
am 12.07.2016, 20:32
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden: ALG1 bei Kündigung - oder Sperre?
Hallo,
die vorzeitige Beendigung Peter nur mit seiner Zustimmung.
Wenn er sie kündigen möchte, oder Sie gerade nicht unterbringen kann, wird er doch einfach der Verkürzung nicht zustimmen.
Wenn er dennoch kündigt erhalten Sie keine Sperre.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2016
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden: ALG1 bei Kündigung - oder Sperre?
Wenn Du mit Zustimmung des AG die Elternzeit aufhebst, dann kann man dir nur schwerlich vorwerfen wenn dir danach vom AG gekündigt wird. Außer das war eben von Anfang an so geplant von eurere beiden Seiten. Womit Du aber rechnen müsstest wäre, das man näher hinschaut, heißt ist die Kinderbetreuung WIRKLICH gesichert und es ist recht wahrscheinlich das das Amt dir eine Sperre auferlegt wenn Du nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgehst, sprich also Kündigungsschutzklage einreichst. Drittens werden die auf jeden Fall beim AG nachfragen warum der Arbeitsvertrag aufgelöst wird, hast Du dir also was zu schulden kommen lassen wie zB ständige Arbeitsverweigerung oder ähnliches, könnte es auch knapp werden.
Mitglied inaktiv - 12.07.2016, 20:59