Durch mein Ehrenamt bekomme ich weniger Elterngeld.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Durch mein Ehrenamt bekomme ich weniger Elterngeld.

Um mein Unverständnis/Frage zum Elterngeldbescheid zu erklären, beschreibe ich kurz unsere persönliche Situation/Einkünfte. Geburt unseres Sohnes Michael April 2015. Da meine Frau im Somer 2014 als Ratsmitglied in unserer kleinen Gemeinde aufgenommen wurde und ich eine Aufwandsenschädigung! von ca.180/Monat bekommen habe, wurde nicht das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt angerechnet sondern das Wirtschaftsjahr vor der Geburt (in unserem Fall 2014) Der Berechnungszeitraum hatte erst einmal keine Auswirkungen auf das Elterngeld (1300€), ehrlich gesagt, ist uns der Berechnungszeitraum nicht aufgefallen. Nach 12 Monaten ist meine Frau im April 2016 wieder Arbeiten gegangen und ich blieb daheim. Meine Frau wurde wieder schwanger und wir bekamen Ende 2016 unseren Sohn Markus. Wir hatten uns auf 1800€ Elterngeld eingestellt. Nun der nicht nachzuvollziehende Punkt. Da meine Frau durch ihre Mandatstätigkeit eine Aufwandentschädigung von 180 € bekommt, gilt sie als selbstständig (in unserem Fall mit Nulleinkünften). Aus diesem Grund wird das Wirtschaftsjahr vor der Geburt genommen->2015. Da meine Frau 2015 größtenteils in Elternzeit war, berechnt man das Elterngeld im Bemessungszeitraum Wirtschaftsjahr 2014!?! (wie bei Kind Michael April 2015) Das bedeutet für uns 500€ weniger Elterngeld im Monat. Meine konkrete Frage: Ist der Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes richtig? Muss man durch die Aufwandsentschädigungen im Rat gleich das Formular für Selbstständige ausfüllen? Ist das zulässig? Kann man durch Aufwandentschädigungen im Ehrenamt so benachteiligt werden? Ich habe folgenden Link schon gefunden: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html . Der Link hilft in unserem Fall nicht, da nicht über die Festlegung des Bemessungszeitraums geschrieben wird. Ich hoffe, unsere Situation wurde verstanden und einer kann uns helfen.

von gronski am 07.04.2017, 22:19



Antwort auf: Durch mein Ehrenamt bekomme ich weniger Elterngeld.

Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2017



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...


Insolvenzgeld Elterngeld

Guten Abend, Mein Arbeitgeber war im Schutzschirmverfahren und somit haben wir 3 Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten (laut Abrechnung wurden regulär Steuern abgezogen). Werden diese nun bei der Berechnung des Elterngeld tatsächlich als Nullmonate berechnet, obwohl ich voll gearbeitet und Steuern gezahlt habe? Vielen Dank und fr...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader,    ich habe einen befristen Arbeitsvertrag dieser geht bis zum 20.08.24 und mein Kind ist ausgerechnet für den 22.06.24. Danach bin ich arbeitslos. Nun meine Frage : wieviel Elterngeld steht mir dann zu ? Sind das 67% von meinem jetzigen Gehalt ? ( Habe 1 1/2 Jahre dort gearbeitet)    liebe Grüße !


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...