Jenny2211
Hallo Frau Bader, da der Vater meiner Kinder während unserer Beziehung fast täglich Kokain konsumiert hatte - habe ich große Bedenken was den unbegleiteten Umgang angeht. Ich habe das auch dem Verfahrensbeistand mitgeteilt und der hat in seiner Stellungnahme eine zeitnahe Haaranalyse gefordert bevor die Umgänge beginnen. Was wäre wenn der Kindesvater nun seine Haare vollkommen abrasiert? Wie wird dann reagiert? Wäre das Betrug und kann das geahndet werden ? Viele Grüße Jenny
Hallo, Koks kann man auch durch eine Urinprobe nachweisen. Wenn er diese nicht abgeben will, wird er bestenfalls nur betreuten/ keinen Umgang bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ich denke mal, es kommt nicht wirklich gut an, wenn dauerkahl ist, irgendwann wird man ihm schon ein mm haar ausrupfen können. oder urin abzapfen? auf der anderen seite: was will der verfahrensbeistand erreichen? man hat dann haar auf weiß, dass der mann Kokain nimmt. und dann? dann gibt es maximal begleiteten umgang, der dann bei Wohlverhalten wieder in unbegleiteten wechselt. den mann wirst du nicht mehr los.....woher hat er das Geld?
mellomania
wenn sich der kindsvater die kopfhaare abrasiert und sich somit einer hoffentlich segmentierten haaranalyse entzieht (erkläre ich unten), schneidet er sich ins eigene fleisch, da dann forensisch gesicherte screenings angeordnet werden können. diese sind über mindestens 6 monate, am besten 12 monate abzuleisten. vier mal in 6 monaten bzw. 6 mal in 12 monaten. er wird einen tag vorher angerufen, dass er zum screening zu erscheinen hat. dies wird unter aufsicht! abgegeben sodass betrug ausgeschlossen werden kann. nur so sind sie eben forensisch gesichert. eine haaranalyse an sich sagt, DASS er konsumiert hat. wenn er 6 cm haare hat, kann man 6 monate nachweisen. 1 cm pro monat. problem hier, es wird nur nachgewiesen, DASS er konsumiert hat in der zeit die der länge der haare entspricht. aber eben nicht WANN. führt man eine segmentierte durch, wird jeder cm in der reihenfolge für sich untersucht und man kann sehen, WANN der konsum war. könnte ja sein, dass er vor 6 monaten konsumiert hat und seither nicht mehr. dies zu den verfahrensabläufen. es gibt viele stellen am körper, an denen haare entnommen werden können. im Schambereicht nur in absoluten ausnahmefällen, um sich der eventuellen anschuldigung einer Belästigung etc zu entziehen. von daher: wenn er weiter konsumiert, ist es wie bei herrn daum. leugnen bringt nix. verdächtig machen durch abrasieren schadet nur ihm selber was den umgang betrifft.
Mitglied inaktiv
es geht aber nicht um eine haaranalyse weil der Konsument seinen Führerschein wieder erlangen will, es geht um den umgang mit dem eigenen Kind und dafür gibt es keinen Führerschein, für die forensisch gesicherte Screenings angeordnet werden könnten, die du vor hundert jahren mal bearbeitet hast. handel mit illegalen Drogen ist strafbar, Konsum vll auch, Kinder zeugen nicht. im übrigen betonst du doch so, dass ein VATER ein vater ist und per se alles kann und darf---sogar allein...
la-floe
kusch!!! :-)
mellomania
es geht um konsum. sprach ich von mpu? sprach ich von führerschein? nein? also. halt die füße still krava. die regeln sind überall gleich. es waren nicht wertende, allgemeine infos. das gilt überall. ob nun bei der von dir genannten mpu..wie kommst du drauf? außer dir redet da keiner davon? oder bei normalen verfahren die auch den umgang betreffen können.
Berlin!
Meine Güte, wie kann man nur so derart besessen juristische Falschesten von sich geben? Und dann noch derart beratungsresistent sein......
Port
Doch, Maniac, es geht um MPU in Deinem Posting, denn genau dieses Procedere mit den unangemeldeten Anrufen und man müsse übermorgen zum Test erscheinen, wird bei der MPU bei "Genussmittel-Missbrauch" verlangt. Mit den Ergebnissen darf der Sünder dann bei der MPU auftauchen.
mellomania
heißt jetzt was genau im bezug auf die frage der posterin, ob es betrug sei, wenn er sich die haare abrasiert?
mellomania
du kennst dich bestens in allen rechtsfragen aus, hast mit deinem posting auch gerade sehr inforativ zur klärung der frage beigetragen. danke dafür!
Berlin!
Im Gegensatz zu Dir kenne ich mich in vielen (lange nicht allen) Rechtsfragen sehr gut aus, in der Tat. Du hingegen hast Die Frage der AP kein Stück beantwortet. Dabei weißt Du doch sicher genau bescheid, was Betrug ist.
mellomania
:-) ich weiß was ich weiß. die antworten von frau bader zeige das. rest is mir juck. wenn ich es nicht weiß und falsch antworte, auch ok.solange du perfekt alles weißt, nix falschmachst. schönen abend!
Mitglied inaktiv
...
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