Frage: Arbeitszeitenverschiebung

Hallo Frau Bader, Vor meiner Schwangerschaft habe ich von 6.30 Uhr bis abends 19.00 Uhr abwechselnd in Schichten gearbeitet. Jetzt möchte ich in teilzeit bei meinem AG wieder anfangen zu arbeiten. Da die kita nur von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet hat wollte ich größtenteils vormittags arbeiten und einen Tag in der woche spät wo mein Mann auf meine Tochter aufpassen kann. Mein AG hat mir jetzt allerdings gesagt ich könne nur Abends ab 18.00uhr arbeiten kommen und solange schaffen bis die komplette Ware im Laden verräumt ist, das kann 21.00uhr sein oder auch 5.00 Uhr morgends. Dies geschieht ausserhalb der regulären Öffnungszeiten und auch ausserhalb der normalen regulären Arbeitszeiten. Ausserdem hat diese Arbeit nichts mit dem zu tun was ich vor meiner Schwangerschaft getan habe. Muss ich diesen Vorschlag mit diesen Arbeitszeiten annehmen, oder kann ich darauf bestehen das ich meinen alten Job haben möchte? LG Schlumsi

von schlumsi am 28.02.2014, 10:23



Antwort auf: Arbeitszeitenverschiebung

Hallo, na, der ist ja spassig. Beide Parteien müssen sich an den Vertrag halten, also an die alten Zeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014