Hallo, ich arbeite in einer großen Sparkasse (über 300 Mitarbeiter) und bin dort Spezialist im Kreditbereich. Nach Ablauf der Elternzeit meiner ersten Tochter (aktuell 5 Jahre) wurde mir ein unbefristeter Teilzeitvertrag mit 50% angeboten, den ich auch angenommen habe. Mittlerweile befinde ich mich in Elternzeit mit meiner zweiten Tochter (aktuell 1 Jahr), die am 30.05.2013 endet. Ich würde dann gerne wieder meine "alte" Teilzeittätigkeit mit 50% aufnehmen. Nun ist es so, dass unsere Sparkasse fusioniert ist und meine bisherige Abteilung versetzt wird, was bedeuten würde, dass ich einen Fahrtweg von ca. 1 Std. (eine Strecke) zu bewältigen hätte und diesen nicht mehr mit der Kinderbetreuung vereinbaren könnte. Meine Fragen: Inwieweit habe ich ein Recht auf einen ähnlichen Arbeitsplatz in räumlicher Nähe? Inwieweit muss ich Gehaltseinbußen in Kauf nehmen, wenn ich künftig in räumlicher Nähe untergebracht werden möchte? Vielen Danke für Ihre Antwort.
von Soraya2007 am 13.08.2012, 18:32