Erlaubt in der Mietwohnung: Sichtschutz am Balkon anbringen

Ein Sichtschutz am Balkon der Mietwohnung ist erlaubt – dieser darf aber nicht über die Balkonbrüstung ragen und sollte mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar sein. Darauf weist der Mieterverein München hin. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, was in Ordnung ist und was nicht, so die Experten.

Möchten Mieter dagegen eine Markise anbringen, müssen sie in jedem Fall zuvor die Einwilligung des Eigentümers einholen, da sie dabei die Bausubstanz des Hauses angreifen und für bauliche Veränderungen muss immer das Einverständnis des Vermieters vorliegen. Ohne besondere Erlaubnis kann immer ein klassischer Sonnenschirm, der in einem Ständer am Boden steht, verwendet werden. Wird die Schirmhalterung an der Balkonbrüstung befestigt, muss sie beim Auszug natürlich abgebaut werden.

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