Hallo, bin seit einigen Wochen wegen Überbelastung im Job krankgeschrieben. Nun hat mir meine Hausarzt eine Mutter-Kind-Maßnahme empfohlen. In dem Antrag muss ich nun wie oben genannte ankreuzen ob es eine Vorsorgeleistung oder eine Rehaleistung darstellt. Was bedeutet das? Und welchem Konsequenzen hat das für den weiteren Antragsverlauf? Aus meiner Sicht ist es keine Vorsorge, weil ich ja wegen Überbelastung krankgeschrieben bin und mich "rehabilitieren" sollte.
von Niggel am 26.09.2018, 10:48