Diagnose ausreichend als Indikation?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Diagnose ausreichend als Indikation?

Liebe Frau Dessauer, für mich ist Hauptindikation für eine Mutter -Kind -Kur starke Erschöpfung,Überlastung. Meine Hausärztin schrieb auf das Attest als Diagnosen : - Sonstige Reaktionen auf schwere Belastung ( F43.8 G) und kreuzte bei mittel an. -Partnerschaftskonflikt (Z63.G) mittel -Psoriasis vulgaris (L40.OG) leicht -Prädiabetes (E11.9OG) leicht. Ich finde die Prädiabetes nicht relevant für die Kur,aber sie hat es trotzdem mit reingeschrieben. Und die anderen Diagnosen,sind die ausreichend oder zu ungenau,sollte ich lieber nochmal zur Ärztin,das sie es genauer aufschreibt? Wäre es nicht besser sie schreibt Erschöpfung mit seinen Symptomen wie starke Müdigkeit,Kopfschmerzen etc. ? Ist das alles zu allgemein,zu geringfügig für eine Kur? Möchte keine Ablehnung von der Krankenkasse:-( Nach den Diagnosen weiter unten steht unter Ambulante Maßnahmen in den vergangenen 12 Monaten: In Diabet.Behandlung, Vitam.B12 Substitution vierteljährlich (ich habe noch keine richtige Diabetes 2,bin an der Grenze dran.und B12 Spritzen bekomme ich weil ich eine Autoimmungastritus habe,mein Körper kann durch ein fehlendes Enzym kein Vit.B12 durch die Nahrung aufnehmen,muss mir als medizinische notwendige Maßnahme regelmäßig gespritzt werden). Dann steht bei Nervliche und psychische Verfassung : stark angeschlagen durch chronische Überlastung Beschreiben Sie das angestrebte Ziel der Vorsorgemaßnahme : Entkommen aus der alltäglichen Belastung, Abstand und Distanz erreichen, Training im Umgang mit Stress , Stressbewältigung, Entspannungsübungen. Bitte nur um eine kurze Einschätzung,könnte das ausreichend sein oder wäre es besser, nochmal zur Ärztin zu gehen. ??

von Greenamy am 06.11.2017, 05:38



Antwort auf: Diagnose ausreichend als Indikation?

Wenn Sie selbst das Gefühl haben, das sei nicht ausreichend, schreiben Sie Ihre Worte dazu ausführlich in einer Selbstauskunft auf. Eigentlich darf auch nur diese- insofern der MDK vom Sachbearbeiter zur Beurteilung dazu gezogen wird- von eben diesem gelesen werden (und nicht die Atteste). Das was Sie schildern hat die Ärztin aber bereits sehr gut ausgefüllt, ich habe täglich sehr viel dürftigere Atteste auf dem Tisch!

von Annina Dessauer am 06.11.2017