Mutter-Kind-Kuren

Forum Mutter-Kind-Kuren

Wieviel muß ich selbst zahlen?

Thema: Wieviel muß ich selbst zahlen?

Hi, ich möchte ne Kur beantragen und die bei der Caritas hat gesagt ich muß für jeden Tag 10 € zahlen ( also 3 Wochen = 210 €), meine Freundin meint ich müßte nur die ersten 10 Tage zahlen? Und ab wann bekommt man was von der Kasse zurück sind das ab 2% oder ab 3% vom Jahreseinkommen? Wie ist das mit Anreisekosten? lg saskia

von Phil04 am 07.02.2011, 10:44



Antwort auf Beitrag von Phil04

Hallo! Wie sich das mit den diversen Befreiungen verhält, kann ich Dir nicht sagen. Ich weiß nur, dass ich € 210,-- bezahlt habe und Fahrtkosten (ich war mit dem Auto da) erstattet bekam in Höhe der Kosten der einfachsten Bahnfahrt. Das ist aber wohl auch von KK zu KK und auch von Kureinrichtung zu Kureinrichtung unterschiedlich... LG & viel Erfolg, Steffi

von Mai+Juli-Mutsch am 07.02.2011, 12:02



Antwort auf Beitrag von Mai+Juli-Mutsch

Hallo, ich habe auch für die 3 Wochen Kur 210 Euro bezahlt (obwohl teilbefreit) und die Fahrkosten bekam ich anteilmäßig erstattet da wir auch mit dem PKW angereist waren. Frage doch einfach mal bei deiner KK nach wie es sich mit der Zuzahlung in deinem Fall verhält. Viel Erfolg und LG Peggy

von kerpegs am 07.02.2011, 14:22



Antwort auf Beitrag von Phil04

Befreiung kann man beantragen, wenn man bereits 2 % (bei chron. Erkrankung 1 %) des Jahres-Brutto-Familien-Einkommens gezahlt hat, abzgl. des Freibetrages pro Kind (Rechner findet man zB auf der Internetseite der Krankenkasse). 10 € pro Tag über den kompl. Zeitraum (kommt super bei einer Rehamaßnahme über einen Rententräger, die 6, 8 od. gar 12 Wochen dauert, denn da ist nichts mit Zuzahlungsbefreiung) Anreisekosten werden auf Antrag erstattet, entweder die Bahnkarte od. Kilometergeld für die kürzeste Strecke mit dem Auto.

von Curly-Cat am 07.02.2011, 14:25



Antwort auf Beitrag von Curly-Cat

lg saskia

von Phil04 am 07.02.2011, 14:28



Antwort auf Beitrag von Phil04

Die Krankenkasse entscheidet, ob eine Krankheit chronisch ist. Antrag 'Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung im Sinne des § 62 SGB V' zuschicken lassen, einen Arzt ausfüllen lassen und wieder zurückschicken.

von Curly-Cat am 07.02.2011, 14:35



Antwort auf Beitrag von Curly-Cat

Hallo Ich war 6 wochen und hätte nur 28 Tage bezahlen müßen also 280€ so wurde das von der KK und rentenstelle geschrieben da ich nur ein 1% wären es 140€ gewessen hatte aber schon fast 200€ für Medikamente ausgegeben also brauchte ich nix bezahlen LG

von findelkind am 07.02.2011, 15:05



Antwort auf Beitrag von findelkind

Bei Maßnahmen über die gesetzl. Krankenversicherung sind es 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr. Dazu zählen auch Krankenhausaufenthalte und ambulante Maßnahmen. Warst Du also 10 Tage im Krankenhaus, musst Du bei einer Kur, egal ob 3, 4 od. 6 Wochen, nur noch 18 Tage zahlen. Bei Maßnahmen der deutschen Rentenversicherung sind es 10 € pro Tag für höchstens 42 Tage im Jahr, außer bei Anschlußheilbehandlungen, dort ist die Zuzahlung auf 14 Tage beschränkt. Auch hier werden vorangegangene Krankenhausaufenthalte berücksichtigt. Die Zuzahlungsbefreiung hat mit diesen Beträgen allerdings erstmal gar nichts zu tun. Die errechnet sich, wie schon geschrieben, aus Deinem Jahresbruttogehalt bzw. dem der Familie, abzgl. der Freibeträge für die Kinder. Kommst Du hierbei bei 1 % wegen einer chronischen Erkrankung auf 140 € und hast bereits 200 € gezahlt, hätte Dir die Krankenkasse 60 € wieder erstatten müssen.

von Curly-Cat am 07.02.2011, 22:52



Antwort auf Beitrag von Phil04

auch ich als arbeitslose musste 28 tage selbst bezahlen (war damals 6 wochen weg). ich denke, dass läuft wie mit krankenhäusern/therapien...

von Teufel89 am 08.02.2011, 14:49