Wolken_schieber333
Hallo ihr Lieben, der Kindesvater möchte mit unseren zwei Kindern in die Vater-Kind-Kur fahren. Wir leben getrennt und die Kinder haben ihren Hauptwohnsitz bei mir. Es herrscht für beide Kinder ein erweiterter Umgang aller zwei Wochen. Die Kinder waren vor einem halben Jahr bereits mit mir schon zur Kur. Unser großes Kind geht in die Schule und hatte auf Grund der Kur letzten Jahres schon drei Wochen Schulausfall. Die Kinder sollen als Begleitkinder mit. Während der Kurmaßnahme wäre die Kinderbetreuung zu 100 Prozent zu Hause abgesichert. Wie ist da eure Erfahrung? Wird ein Antrag auf eine Vater-Kind-Kur genehmigt bei diesen Umständen/Voraussetzungen? Lieben Dank im Voraus für eure Antworten.
Der Vater hat den gleichen Anspruch wie du, seine Chancen sind auch die gleichen. Die Kinder sind "nur" Begleitkinder, es kommt nur auf seinen Bedarf an. Wahrscheinlich zählt er nicht als Alleinerziehend, da die Kinder nicht überwiegend bei ihm leben. So hat er nur einen Anspruch auf aller 4 Jahre Kur. Man kann auch in den Schulferien eine Kur machen und in der Kur wird auch beschult. Außerdem sind die Wartezeiten im Moment sehr lang.
Wieso möchte er sie denn unbedingt mitnehmen? Es gibt auch Kur ohne Kindern.
Warum machst du dir da Gedanken? Müsste nicht ER sich darum kümmern und seine Krankenkasse fragen, wenn ER los will? Ich würde mich fein zurücklehnen und das Drama von außen beobachten. Bisschen Popcorn kann auch nicht schaden
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