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Wann ist die Rentenversicherung zuständig?

Thema: Wann ist die Rentenversicherung zuständig?

Hallo, nachdem ich mich jetzt endlich mal dazu durchgerungen habe, eine Kur zu beantragen, habe ich zuerst bei meiner Krankenkasse angerufen und mich nach einer Mutter-Kind-Kur erkundigt. Ich solle erstmal zum Arzt gehen und mir ein "Einleitungsformular" holen. Gut, er hat auch ein Formular ausgefüllt, darauf stand allerdings was von Antrag auf Rehabilitationsmaßnahme, nach seiner Aussage wäre das aber richtig. Auch in dem Anschreiben an die Krankenkasse habe ich ausdrücklich "Mutter-Kind-Kur" geschrieben. Von der Krankenkasse bekam ich jedoch einen Haufen Papiere, den ich ausgefüllt an die Rentenversicherung weiterleiten solle, da diese zuständig sei (weil ich berufstätig bin). Ist das so richtig oder will da nur die Krankenkasse die Kosten abwälzen oder hat der Arzt ein falsches Formular ausgefüllt? Dass die Rentenversicherung zuständig ist, hätten sie mir ja sonst auch gleich am Telefon sagen können... LG Rixa

von Rixa65 am 30.01.2014, 10:47



Antwort auf Beitrag von Rixa65

Meine Krankenkasse gab mir die Auskunft, dass die Rentenversicherung zuständig ist, wenn man arbeitet und ALLEIN eine Reha bekommt. Da ich aber eine Mutter-Kind-Kur hatte (alle Kinder waren nur Begleitpersonen) war die Krankenkasse zuständig. Ich bin auch berufstätig, aber die KK musste die Kur zahlen, da eben Mutter-Kind-Kur. Normalerweise müsste das deine KK wissen, dass sie für MKK zuständig sind. Sonst rufst halt bei der Rentenversicherung an und fragst dort mal an, was die sagen. LG Rosinchen

von Rosinchen78 am 30.01.2014, 15:52



Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Da ist die Kasse für zuständig!!! Und hol Dir die Unterlagen aus dem Internet oder geh zur AWO, Caritas oder sonstigen Kurberatung. LG Anja

von LillyK am 30.01.2014, 17:30



Antwort auf Beitrag von Rixa65

Ich habe erstmal noch bei der AWO angerufen und dann bei meiner Krankenkasse - Fakt ist, dass der Arzt die Kreuzchen falsch gesetzt hat So wie mir die Dame das geschildert hat, ist die Rentenversicherung (Reha) halt dann zuständig, wenn schon eine Minderung der Erwerbstätigkeit vorhanden ist, während die MuKi-Kur der Prävention dient (also um eben das zu verhindern). Außerdem wird bei der Reha gezielter auf einzelne medizinische Probleme eingegangen (z. B. Bandscheibenvorfall oder so), während die MuKi-Kur eher allgemeiner gefasst ist. Sie schickt mir jedenfalls nochmal ein neues Formular zu. Lieben Gruß Rixa

von Rixa65 am 31.01.2014, 10:34