Hallo,
habe mal eine Frage und vielleicht weiß ja hier jemand Rat.
Wir waren vor 2 Jahren in einer Familienkur. Meine beiden Mädels sind beide Frühchen und im Kurhaus sagte man uns bei der Abreise, dass wir deshalb alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Eltern-Kind-Kur hätten. Ich kann dazu aber nichts finden. Es heißt immer nur Eltern (also mutter oder Vater) - Kind-Kuren stehen einem alle 4 Jahre zu.
Kennt sich da jemand aus? Ich würde gerne noch einmal mit meinen Mädels fahren, aber kann ich wirklich jetzt schon einen neuen Antrag stellen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen oder Internetseiten mitteilen würde.
Ganz lieben Gruß und viele Daumen für alle die gerade beantragen und auf Antwort warten
von
gewitterhexe96
am 30.05.2013, 18:07
Das kenne ich so nicht, sondern nur den Anspruch nach 3 Jahren in begründeten Fällen. Ich abe zwar auch ein Frühchen, aber mir hatte man damals nichts von 2 Jahren gesagt.
Aber frag doch auch mal im Frühchen-Forum hier nach, da sind all die Frühchenmamas und vielleicht weiß da eine das.
Grüße
Mitglied inaktiv - 31.05.2013, 07:06
Registrier dich mal bei
mutterkind-kur.de
Dort sind einige die vorzeitig i
n kur gefahren sind.Dort stell einfach deine Frage . Viel glueck
von
Heike 74
am 31.05.2013, 07:43
Natürlich, man kann auch jedes Jahr fahren wenn es begründet ist! Wir fahren jetzt nach 3 Jahren weil 1. mein Sohn diagnostiziert ADHS hat(hatte er 2010 noch nicht) und meine Kleine war noch nie zur Kur und ihr steht sie eh zu.
Einfach Antrag einreichen und mit der KK sprechen, wenn die wissen, das es sein muss, bekommt man die Kur auch. Sind die Mädels natürlich gesund und keiner hat was wirds schwierig denn Frühchen allein ist kein Grund für eine Kur.
von
Princess01
am 31.05.2013, 17:48