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Mutter-Kind-Kur Anspruch bei Frühchen

Thema: Mutter-Kind-Kur Anspruch bei Frühchen

Hallo, habe mal eine Frage und vielleicht weiß ja hier jemand Rat. Wir waren vor 2 Jahren in einer Familienkur. Meine beiden Mädels sind beide Frühchen und im Kurhaus sagte man uns bei der Abreise, dass wir deshalb alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Eltern-Kind-Kur hätten. Ich kann dazu aber nichts finden. Es heißt immer nur Eltern (also mutter oder Vater) - Kind-Kuren stehen einem alle 4 Jahre zu. Kennt sich da jemand aus? Ich würde gerne noch einmal mit meinen Mädels fahren, aber kann ich wirklich jetzt schon einen neuen Antrag stellen? Würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen oder Internetseiten mitteilen würde. Ganz lieben Gruß und viele Daumen für alle die gerade beantragen und auf Antwort warten

von gewitterhexe96 am 30.05.2013, 18:07



Antwort auf Beitrag von gewitterhexe96

Das kenne ich so nicht, sondern nur den Anspruch nach 3 Jahren in begründeten Fällen. Ich abe zwar auch ein Frühchen, aber mir hatte man damals nichts von 2 Jahren gesagt. Aber frag doch auch mal im Frühchen-Forum hier nach, da sind all die Frühchenmamas und vielleicht weiß da eine das. Grüße

Mitglied inaktiv - 31.05.2013, 07:06



Antwort auf Beitrag von gewitterhexe96

Registrier dich mal bei mutterkind-kur.de Dort sind einige die vorzeitig i n kur gefahren sind.Dort stell einfach deine Frage . Viel glueck

von Heike 74 am 31.05.2013, 07:43



Antwort auf Beitrag von Heike 74

Natürlich, man kann auch jedes Jahr fahren wenn es begründet ist! Wir fahren jetzt nach 3 Jahren weil 1. mein Sohn diagnostiziert ADHS hat(hatte er 2010 noch nicht) und meine Kleine war noch nie zur Kur und ihr steht sie eh zu. Einfach Antrag einreichen und mit der KK sprechen, wenn die wissen, das es sein muss, bekommt man die Kur auch. Sind die Mädels natürlich gesund und keiner hat was wirds schwierig denn Frühchen allein ist kein Grund für eine Kur.

von Princess01 am 31.05.2013, 17:48