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Muss ich...

Thema: Muss ich...

für den Widerspruch die schriftliche Ablehnung der Kur abwarten? Ich habe ja am Montag dieser Woche telefonisch erfahren, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Ich habe dabei einen schriftlichen Bescheid dazu angefordert. Nur ist der leider bis heute nicht hier angekommen. Kann ich trotzdem den Widerspruch einreichen, oder muss ich erst den Bescheid abwarten? LG

von jojomama am 05.03.2011, 12:05



Antwort auf Beitrag von jojomama

Hallo Telefonisch nie glaubhaft die müßen das schriftlich dir geben. Nach dem du ja telef. ne Absage bekommen hast würd ich auch aufpassen wegen Datum nicht das die den 28.2 schreiben dann ist die frist kürzer um Wiederspruch einzu legen.LG Und Viel Glück

von findelkind am 05.03.2011, 12:45



Antwort auf Beitrag von findelkind

hallo, ich würde auch auf die schriftliche absage warten. dann kannst du besser auf die gründe der ablehnung eingehen wenn du das noch mal schriftl hast ! viel glück ps ich warte auch gerade auf antwort auf meinen widerspruch...

Mitglied inaktiv - 06.03.2011, 12:11