Hallo,
ich hab mal ne Frage, und hoffe, dass mir vielleicht jemand Auskunft geben kann. Ich bin Beamtin beim Land BW und bei der Freien Heilfürsorge krankenversichert.Mein Sohn ist mit seinem Vater in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Aus verschiedenen Gründen würde ich gerne ein Mutter-Kind-Kur beantragen. Nun habe ich bei der Freien Heilfürsorge erfahren, dass die Kosten von dort für mich übernommen werden. Mein Sohn könnte als Begleitperson mit, die Kosten dafür müsste aber die gesetzlíche KK übernehmen. Habt ihr Erfahrung damit?
Grüße,
Bettina
von
bettina_7
am 23.01.2012, 21:41
Hallo
Ich selber hab keine erfahrung ,aber als wir leztens auf Kur waren da waren viele Muttis woh die Kinder wo anders versichert waren das geht , vielleicht nicht ganz einfach aber versuchen und gegebenfalls Wiederspruch ein legen .
Aber bei einer Mutter-Kind Kur wäre doch dein Kind keine Begleitperson .Lg
von
findelkind
am 25.01.2012, 06:43
In einem Antrag musst Du angeben, ob Dein Kind auch Indikationen hat, oder ob er dich nur begleitet ( in dem Fall angeben, warum er dich begleiten muss).Und welche KK er ist/ über wen er versichert ist. All diese Angaben
musst du vom Arzt bzw Kinderarzt unterzeichnen lassen...
lg
von
nonna
am 30.01.2012, 15:26