Mutti2209
Mein Antrag wurde abgelehnt. Zur Situation vorher: ich bekam Bafög, plus Aufstockung ALG2 (40€ ca plus sie haben meine krankenversicherung gezahlt) Und ich ging noch Minijobben (lag zwischen 330-400) Gab bei der Krankenkasse den Antrag ab und dieser wurde abgelehnt weil ich ALG2 beziehe. Ich bin total ratlos und das stresst mich jetzt total.. Grund im Schreiben: Weibliche Mitglieder, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld (§ 24i Abs. 1 SGB V). Was mach ich jetzt? Kann mir von euch vielleicht weiterhelfen?
Guten Morgen, ich würde bei der KK anrufen und mir das erklären lassen und dann beim Amt was sie für dich tun können. Aber ich verstehe es so, dass, nachdem du kein Einkommen im klassischen Sinne hast, du auch kein Mutterschaftsgeld bekommst. Gruß, Arianne
Bei welcher Krankenkasse bist du? Ich würde anrufen und nachfragen.. Die Barmer bietet Beratungsgespräche zum Mutterschaftsgeld an, auch, wenn man da nichts versichert ist.
Hallo aus dem Oktoberbus Also da du "nur" (nicht böse gemeint!) einen Minijob hast, aus welchem du keine Sozialabgaben bezahlst, sollte grds kein Anspruch auf das normale Mutterschaftsgeld über die Krankenkasse bestehen - da du ja (wie im Brief angegeben) ohne Krankengeld Anspruch versichert bist, hast du auch keinen Mutterschaftsgeld Anspruch. Es besteht aber soweit ich weiß ein Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld ca 200€ über das Bundesversicherungsamt. So war das alles zumindest bis vor 5 Jahren noch, als ich bei einer großen deutschen Krankenkasse gearbeitet hab ;-) weiß natürlich nicht ob sich in den letzten 5 Jahren was geändert hat, am besten Mal anrufen bei der KK. Liebe Grüße und alles Gute für dich
Huhuu, habe jetzt mal meinen Mann gefragt, der macht Elterngeld. Er meinte du hättest wohl keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da du ALG II beziehst und einen Mini-Job ausgeübt hast, der ein Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch ist (hoffe ich habs richtig formuliert ). Was du nachher aber trotzdem tun solltest wenn das Baby da ist: Elterngeld beantragen. Denn solltest du es nicht machen, kann es sein dass dein ALG II gekürzt wird UND du kein Elterngeld bekommst. So wird das dann aber miteinander verrechnet. Frag doch aber auf jeden Fall nochmal bei der KK nach. Die sollten dir ja erklären können warum weshalb wieso du kein Mutterschaftsgeld bekommst. Liebe Grüße
Danke für die Hilfe Ende von Lied ist, ich bekomme weiterhin ALG2 ausgezahlt aber als vollen Satz da die anderen Einkünfte (Bafög, minijob) wegfallen im Mutterschutz.