Monatsforum Mai Mamis 2021

Elterngeld bei zweiter Schwangerschaft

Elterngeld bei zweiter Schwangerschaft

Rapunzel90

Beitrag melden

Guten Morgen vielleicht hat hier schon jemand Erfahrungen damit und kann mir helfen :) Ich habe bereits bei der L-Bank angerufen, aber habe glaub jemanden erwischt der nicht so gut Bescheid wusste. Die Person wirkte sehr unsicher. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen, diese endet ja dann im nächsten Frühjahr. Ich habe davor 100% gearbeitet. Ich hatte während der Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot, da ich in der Pflege arbeite und es in unserem Bereich nicht möglich ist eine Schwangere einzusetzen. Habe dann täglich stundenweise im Büro gearbeitet. Nun haben wir beschlossen, dass wir nächstes Jahr gerne wieder Schwanger sein möchten Wie berechnet sich dann das Elterngeld bei der zweiten Schwangerschaft, wenn man eigentlich die ganze Zeit in Elternzeit war bzw. nur geringfügig dazuverdient hat? Muss ich was spezielles beachten? Jetzt mal angenommen, ich werde gleich im Januar/Februar wieder schwanger. Ab März/April bekäme ich ja schon kein Elterngeld mehr und müsste wieder in meinen "alten" Arbeitsvertrag zurück. Ich denke, dass ich im Falle einer Schwangerschaft wieder ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen werde. Berechnet sich das Elterngeld dann von den letzten zwei Jahren in denen ich Elterngeld erhalten habe oder wird das ausgeklammert und es wird wieder vom vorherigen Lohn berechnet? Danke :)


May20

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rapunzel90

Das Elterngeld berechnet sich immer nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Schwangerschaft, auch wenn man schon in Elternzeit war. Dh wenn du nicht während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, bekommst du den Basissatz von 300 Euro.


Mützipütz

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von May20

Das teilweise BV hat mit der Berechnung nichts zu tun,weil du ja trotzdem volles Gehalt bekommen hast. Wenn du jetzt nach den 2 Jahren arbeiten gehst und dann wieder schwanger ins teilweise BV gehst dann werden grob 10 Monate nach deinem Gehalt berechnet und der Rest ist genullt, weil du ja Elterngeld bekommen hast. 12 Monate vor der Geburt zählen. Arbeitslosengeld wird auch nicht reingerechnet genauso wie Elterngeld.Ist kein Einkommen.


Kaja12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Da ich bereits wieder schwanger bin und im November das nächste Kind bekomme und auch noch in Elternzeit bin, habe ich mir diese Frage auch schon gestellt. Ich werde ab 01.08 wieder arbeiten, wobei ich vermutlich auch direkt ins Beschäftigungsverbot gehe. Ich bekomme dann für 3 Monate mein volles Gehalt. Das Elterngeld berechnet sich so wie ich das verstanden habe aber tatsächlich aus den 12 Monaten vor der Geburt. Das ist dann natürlich schon deutlich weniger Elterngeld als beim ersten Kind.


Its_me

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kaja12

Wichtig: man muss zwingend die Elternzeit des vorherigen Kindes beenden, bevor man in Mutterschutz für das nächste Kind geht. 14 Monate nach der Geburt des ersten Kindes werden ausgeklammert zur Berechnung des Elterngeldes, danach zählt jeder weitere Monat als 0€ Einkommen (Elterngeld zählt nicht als Einkommen). Finanziell optimal ist es also, entweder das zweite Kind zu bekommen, bevor das erste 14 Monate alt ist oder zwischen den Kindern zu arbeiten.


Tanja-1988

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kaja12

Soweit ich weiß, werden bei der Summierung der 12 Monate vor der Geburt allerdings die Monate mit elterngeldezug bzw. Mutterschaftsgeldbezug ausgeklammert. Das heißt, die 3 Monate ab dem 1.8., für die du dein volles Gehalt beziehst, fließen in die Berechnung des neuen elterngeldes ein. Die anderen 9 Monate sind - sofern du bis zum 1.8.22 durchgehend im elterngeldbezug warst - noch aus der Zeit VOR DER ELTERNZEIT des ersten Kindes hinzuzuziehen. Das ist zumindest mein Verständnis von dem was wir dazu gelesen haben (ich kriege im Dezember mein zweites Kind , sodass ich mich auch schon etwas beschäftigt habe mit dem Thema). Hast du dein Elterngeld so verteilt, dass du durchgehend Bezüge hattest oder lief das bei dir nur 1 Jahr, also nur bis Mai?


Tanja_1989

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tanja-1988

Hallo Namensvetterin :) Was du sagst ist nicht ganz falsch, allerdings werden nur 12 Monate Elterngeldbezug ausgeklammert. Auch bei Elterngeld Plus und somit längerem Bezug bleibt es dabei, dass nur 12 Monate ausgeklammert werden. Die Mutterschutzzeiten werden ebenfalls ausgeklammert. So kommt man auf knapp 14 Monate ab der Geburt des ersten Kindes. Auf die Ausklammerung der Mutterschutzzeiten kann allerdings auch verzichtet werden (muss aber beantragt werden). Das würde ich dir, @Rapunzel, dann auch empfehlen. Ansonsten einfach drei Monate länger warten und dann erst schwanger werden Dann hast du ja wieder mindestens 12 Monate volles Einkommen gehabt Ansonsten gibt es noch einen "Elterngeldtrick". Dafür muss ein Kleingewerbe angemeldet werden und natürlich auch Umsatz gemacht werden. Da das Einkommen dann aus Mischeinkünften besteht (also Gehalt + Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit), wird das Elterngeld komplett anders berechnet. Statt der letzten 12 Monate wird das letzte abgeschlossene Steuerjahr zugrunde gezogen. Alle Jahre in denen es auch nur einen Tag lang irgendwelche Leistungen gab werden übersprungen. Bei mir wäre zum Beispiel der Bemessungszeitraum dann 2020, da ich in den Jahren 2021 - 2023 Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld bezogen habe bzw beziehen werde. Wenn ich da richtig informiert bin, muss das Gewerbe allerdings mindestens im Vorjahr von der Geburt des Kindes angemeldet sein.


Tanja-1988

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Liebe Tanja, vielen Dank für deine Berichtigung! Dass das Elterngeld plus nichts ausklammerungsfähig ist, wusste ich nicht. Hatte mich schon geärgert, dass ich das Basiselterngeld beantragt hatte, also nur für 1 Jahr, anstelle des Elterngeldplus für 2 Jahre. Dachte nämlich, dass ich bei Variante Elterngeld plus dann keine Lücke zwischen den Geburten hätte, da eben über einen längeren Zeitraum verteilt. Denn jetzt liegt der Fall bei mir so, dass der elternbeldbezug im Juni endet und ich bis November (Beginn neue Mutterschutzfrist) fünf 0-Monate habe…Aber wenn sowieso nur die 14 Monate berücksichtigt werden, haben wir nichts falsch gemacht Das mit dem Gewerbe hab ich auch schon mal gehört, aber dafür ist es in meinem Fall leider auch schon zu spät, wenn im Dezember schon das zweite kommt.. Naja, beim nächsten mal mache ich es besser