schneggerl
Hallo Lilly,
Vielleicht kannst du mir helfen, da du dich bei dem Thema Elterngeld so gut auskennst.
Folgende Sachlage:
Bis Juli 2016 habe ich 32h gearbeitet dann
2 Jahre Elternzeit genommen
arbeite aber seit Juli 2017 25h während der Elternzeit.
Nun bin ich wieder schwanger und das Krümelchen kommt Anfang März 2018.
Meine Frage ist nun, welche Zeiträume werden für die Elterngeldberechnung herangezogen, da ich ja keine vollen 12 Monate gearbeitet habe. Werden mir die Monate vor der letzten Elternzeit angerechnet?
Wäre dir furchtbar dankbar für eine Antwort, selbstverständlich auch jedem anderen
Hallo! Es werden dir drei Monate von vor der Schwangerschaft angerechnet. Also das Gehalt von April, Mai und Juni 2016. LG Sandra
Es gelten die 12 Monate vor Geburt von Kind 2 (bzw vor MSchutz). Dein MS müsste ja im Januar oder Februar anfangen. Also werden vermutlich die Monate Feb 17- Jan (?) 18 (bzw März17-Feb18) herangezogen. Wie lange hast du EG bezogen? Bis zu 14 LM, in denen EG bezogen wurde, werden ausgeklammert. Allerdings weiß ich nicht, ob die auch ausgeklammert werden, wenn man in denen TZ gearbeitet hat. Hast du bis Juli EG bezogen, werden also vorr. die Monate Feb bzw. März bis Juli ausgeklammert und mit Monaten vor der Geburt von Kind 1 ersetzt. Ich denke also es sollten vier bis fünf Monate ersetzt werden dann, je nachdem ab wann die 12 Monate tatsächlich zurückgezählt werden. Vergiss nicht deine laufende EZ zum Tag vor dem Mutterschutz zu beenden um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Die übrige Zeit kannst du im gleichen Schreiben übertragen. LG Lilly
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Damit bin ich doch schon mal schlauer
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