Monatsforum Dezember Mamis 2020

Nochmal eine Frage, elternzeit beim Arbeitgeber?

Nochmal eine Frage, elternzeit beim Arbeitgeber?

SmileyDay

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Hallo nochmal ich habe 4 Tage nach der Geburt elternzeit beantragt, natürlich noch ohne geburtsanmeldung! Jetzt rufen Sie mich an, und meinen, das man den Antrag erst mit Geburtsurkunde stellen kann Hmmm! Ich dachte man muss den 7 Wochen vor elternzeit stellen! Wie habt ihr das gemacht?


Julizwilling

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Antwort auf Beitrag von SmileyDay

Ich habe den schon vor der Geburt mit dem ET abgegeben und nach der Geburt sollte ich dann die Geburtsurkunde nachreichen. Hab im Antrag geschrieben, ab Geburt nehme ich zwei Jahre Elternzeit und die Sachbearbeiterin in unserer Verwaltung hat nach der Geburt die genauen Daten eingegeben.


12Mami

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Antwort auf Beitrag von SmileyDay

Fand ich auch komisch, teilweise bekommt man ja die Geburtsurkunde nicht innerhalb einer Woche Ich hab nach der Geburt ein Foto vom Mutterpass gemacht, da ist ja auch der tatsächlich Entbindungstermin vermerkt und hab dann die Geburtsurkunde nachgereicht...


SmileyDay

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Antwort auf Beitrag von 12Mami

Ja eben, das ist ja die Sache, aber müssten die nicht das auf der Arbeit wissen Naja echt merkwürdig! Das mit dem Foto ist ne gute Idee, aber eigentlich Ach keine Ahnung ich mach es so wie wollen, sobald Geburtsurkunde da, Antrag nochmal stellen


Katja1983

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Antwort auf Beitrag von SmileyDay

Huhu man sollte 5 tage nach der geburt mit Geburtsurkunde zum AG gehen da muss der Antrag auch direkt abgegeben werden von wann bis wann du tatsächlich zuhause bleibst! Und dein Mutterschaftsgeld verschiebt sich ja dann auch nochmal wenn du nicht direkt am et entbunden hast also zumindest war es bei mir jetzt so! LG


IzzyP

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Antwort auf Beitrag von Katja1983

Sorry, aber deine Aussage bzgl des Antrags stimmt schlichtweg nicht. Es genügt ein formloses Schreiben. Dafür gilt die Frist von 7 Wochen und es muss in Schriftform erfolgen. Lass dir den Erhalt am Besten bestätigen. Alles andere kann nachgereicht werden.


SmileyDay

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Antwort auf Beitrag von IzzyP

Tja das ist die Sache, bestätigen tut der mir jetzt sicher nix die meinte ja, ich soll es neu stellen! Naja sobald Geburtsurkunde da, werde ich mal persönlich hingehen, zum Chef! Hab auch gedacht das man sie nachreichen kann, und das des reicht


IzzyP

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Antwort auf Beitrag von SmileyDay

Puh, der erneute Antrag wäre ja dann nicht fristgerecht, das wiederum fände ich für mich zu risikoreich, aber ich drück dir die Daumen, dass die das dann so absegnen.. eigentlich hast du sogar gesetzlich das Recht, dass dir der Erhalt bestätigt wird, aber ihr müsst euch natürlich auch einig werden, hilft ja nichts, sich da "zu streiten". An deiner Stelle würde ich wahrscheinlich noch mal ins Gespräch gehen und a die Rechtslage erinnern.. scheinbar verwechseln die da ja etwas mit dem Elterngeld oder so..


SmileyDay

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Antwort auf Beitrag von IzzyP

Ja eben das wäre nicht fristgerecht, deswegen werde ich dan mit der Urkunde persönlich hingehen, sie am Telefon meinte nur, sie wissen dan bescheid! Ich mach beim anderen Antrag auch das selbe ausstellungsdatum hin! Ich denke ja auch nicht das sie mit mir streiten wollen, das wäre ja schon fies! Naja wir werden es sehen, wen die Urkunde da ist


IzzyP

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Antwort auf Beitrag von SmileyDay

Wenn es schriftlich war, hast du alles fristgerecht beantragt und du kannst in Ruhe die Geburtsurkunde nachreichen, da scheint dein Arbeitgeber falsch informiert zu sein.. Lass dir den Erhalt deines Schreibens am Besten noch bestätigen.


IzzyP

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Antwort auf Beitrag von IzzyP

Hier eine Quelle zum Nachlesen: https://www.verti.de/blog/wann-elternzeit-beantragen.jsp